Schenkung an eines von drei Kindern

26. Mai 2020 10:11 |
Preis: 40,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

meine Eltern sind im Besitz eines größeren Grundstückes, welches auch noch ausreichend Platz für Bebauung zuließe. Nun möchten meine Eltern für diesen Zweck meinem Bruder einen Teil ihres Grundstückes schenken, aber dennoch die anderen beiden Kinder in diesem Prozess berücksichtigen.

Wie genau würde eine finanzielle Kompensation für uns zwei übrige Kinder aussehen? Welche Seite (Eltern/Bruder) müsste diese Kompensation erbringen? Genauer gefragt: Erstreckt sie sich jeweils über den vollen Wert des Grundstückes oder nur den Teil (1/3), der im entsprechenden Nachlass vorgesehen wäre?

Vielen Dank für die Hilfe.
26. Mai 2020 | 10:47

Antwort

von


(1622)
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail: RA@RA-Peter-Eichhorn.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Zunächst ist festzuhalten, dass die Eltern nicht alle Kinder gleich behandeln müssen.
Die Eltern dürfen mit dem eigenen Vermögen tun und lassen, was sie wollen.

Die Eltern sind frei, ob und wie sie eine Kompensation erbringen wollen.
Auch kann frei geregelt werden, wer die Kompensation zu leisten hat.

Beispielsweise könnten die übrigen Kinder Geldbeträge erhalten oder im Testament (Erbquote oder Vermächtnis) oder in einem Erbvertrag wird die Grundstücksschenkung berücksichtigt/ausgeglichen.

Wenn die Eltern die Kinder gleich behandeln wollen, so erstreckt sich die Kompensation auf das zu schenkende Grundstück, d.h. auf den Teil (1/3).

Da für die Schenkung eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist, kann das Thema des Erbes / der Kompensation beim Notar gleich mitgeregelt werden.

Erbschaftsrechtliche und erbschaftssteuerliche Fragen sind zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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