9. Mai 2022
|
14:38
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wehle
Charlottenstr. 14
52070 Aachen
Tel: 0241 - 53809948
Web: https://www.rechtsanwalt-andreaswehle.de
E-Mail: info@rechtsanwalt-andreaswehle.de
als ehemaliger Syndikus besteht zwar ein besonderes Näheverhältnis, aber sicherlich kein Abhängigkeitsverhältnis, dass darauf schließen lässt in die Arbeitsorganisation des AG eingegliedert zu sein und/oder weisungsgebunden die übertragenen Aufgaben zu bearbeiten.
Stellen Sie sicher, dass die übernommenen Aufträge eben nicht unter die beiden o.g. Gesichtspunkte einzuordnen ist und bemühen Sie sich um weitere Mandanten, dann ist die Frage der Scheinselbständigkeit, die selbstverständlich auch für den Anwaltsberuf gilt, in der Regel vom Tisch.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA A. Wehle /Aachen
Rechtsanwalt Andreas Wehle