8. Januar 2015
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08:36
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Grob gesprochen haben Sie von dem gemeinsamen Kredit 14.000.- € abgezahlt. Ihr rechnerischer Anteil daran beliefe sich auf 7.000.- €.
Ferner haben Sie 6.000.- e mehr an Eigenkapital in das Haus gesteckt.
Diese beiden Beträge zusammen liegen schon über den gebotenen 11.000.- €
Ob Ihrer Frau Unterhaltsansprüche, insbesondere nach einer Scheidung überhaupt zustehen würden, kann ich mangels Kenntnis der dazu erforderlichen Zahlen nicht sagen.
Obiger grober Überschlag zeigt jedoch, dass Sie das Angebot der Gegenseite sehr kritisch betrachten und zusammen mit Ihrem Anwalt besprechen sollten.
Es scheint auf den ersten Blick nicht ganz fair.
Mit freundlichen Grüßen