Scheidung. Haus aufteilen

25. September 2023 15:58 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


11:08
Guten Tag,

Meine Frau und ich besitzen ein Haus mit 3 Wohneinheiten. Meine Frau möchte das Haus nach der Scheidung verkaufen. Ich würde Sie gerne für 1 Wohneinheit ausbezahlen und diese Wohneinheit selber weiter bewohnen.

Kann meine Frau mir das ausbezahlen ,,verbieten" und mich ,,zwingen" alles zu verkaufen?

Mir bedeutet das Haus sehr viel und ich möchte unbedingt in 1 Wohneinheit wohnen bleiben.

Vielen Dank im vorraus
25. September 2023 | 16:20

Antwort

von


(743)
Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
E-Mail: info@ra-krueckemeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.

Ihre Frau muss ein Auszahlungsangebot nicht annehmen. Wenn Sie sich im Gegenzug weigern einem vollständigen Verkauf zuzustimmen müssen sie entweder gemeinsam Eigentümer bleiben oder eine Teilungsversteigerung durchführen.

Diese Versteigerung würde zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft erfolgen. Sie könnten dann aber mitbieten und die Immobilie selber erwerben.

Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 26. September 2023 | 11:03

Sehr geehrter Herr Krueckemeyer,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Also kann es nur sein, dass der Preis der in einer Versteigerung erzielt wird höher ist, als der Preis den ein Gutachter für die Wohneinheit schätzen würde.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. September 2023 | 11:08

Sehr geehrter Fragesteller,

Bei der Zwangsversteigerung werden in aller Regel niedrigere Werte als der Marktwert realisiert. (Es kann im Einzelfall auch zu einem höheren Gewinn kommen).
Das Verfahren auf Teilungsversteigerung dauert im Idealfall etwa 1 Jahr. Sperrt sich eine Partei, kann sich das Verfahren noch deutlich in die Länge ziehen.
Für den inneren Frieden (persönlich und zum Ex-Partner) ist die Versteigerung sicherlich das schädlichste Vorgehen (sollte eine Einigung nicht möglich sein dennoch alternativlos).

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt

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