26. Dezember 2011
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13:47
Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Es ist leider tatsächlich so, dass ein nicht durch Geldentwertung verursachter Wertverlust den Zugewinn Ihres Ehemannes reduziert.
Es spielt in dem Zusammenhang keine Rolle, dass der Ehemann alleiniger Eigentümer der Immobilie ist.
Dies bedeutet aber umgekehrt, dass Sie von etwaigen Werterhöhungen hätten profitieren können.
Im Übrigen sollten Sie keine Vereinbarung über einen etwaigen Zugewinn abschließen, ohne diese vorab durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Hier ist angebracht, die Indexierung des Anfangsvermögen fachgerecht durchführen zu lassen. Bedenken Sie darüber hinaus, dass die Immobilie zum Zeitpunkt der Eheschließung vorzunehmen sein wird.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht