Scheidung - Erwerb der Immobilie vor der Ehe, heute Vertverlust

26. Dezember 2011 13:17 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag,

mein Mann hat eine Eigentumswohnung in 1996 Preis 274.000 DM ( seine Berechnung: plus 1,6 % Lebenshaltungskostenindex ergibt: 177.000 EUR) erworben und ein Darlehn in der Höhe von 252.000 DM (plus 1,6% ergibt 163.000 EUR) aufgenommen. Die Ehe würde 1997 geschlossen und wird in 2012 geschieden. Bei der Berechnung des Endvermögens hat mein Mann Wert der Immobilie mit 100.000 EUR ( ca. 77.000 EUR Verlust, was dem Marktwert ca. entspricht)eingesetzt und Restdarlehn von 129.000 Eur abgezongen. Damit hat er ein erhebliches Verlust erwirtschaftet besteht aber auf der Höhe seines Anfangsvermögen von 1997. Es heisst für mich, dass sein Endvermögen erheblich niedrieger ist und der Ausgleich an mich auch.
Muss ich diesen Verlust ( zur Hälfte) mittragen wenn er Alleineingentumer war und ist?

Vielen lieben Dank und Frohe Weihnachten
26. Dezember 2011 | 13:47

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
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E-Mail: info@kanzlei-grueneberg.de
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Es ist leider tatsächlich so, dass ein nicht durch Geldentwertung verursachter Wertverlust den Zugewinn Ihres Ehemannes reduziert.

Es spielt in dem Zusammenhang keine Rolle, dass der Ehemann alleiniger Eigentümer der Immobilie ist.

Dies bedeutet aber umgekehrt, dass Sie von etwaigen Werterhöhungen hätten profitieren können.

Im Übrigen sollten Sie keine Vereinbarung über einen etwaigen Zugewinn abschließen, ohne diese vorab durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Hier ist angebracht, die Indexierung des Anfangsvermögen fachgerecht durchführen zu lassen. Bedenken Sie darüber hinaus, dass die Immobilie zum Zeitpunkt der Eheschließung vorzunehmen sein wird.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

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