Scheidung: Ehepartner hat Multiple Sklerose und wird nie wieder arbeiten

17. Mai 2019 22:57 |
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Familienrecht


Guten Abend,

bei uns dürfte nach 5 Jahren Ehe eine Scheidung anstehen, leider. Wir sind seit 10 Jahren ein Paar.

- Ich bin der Ehemann, der von uns beiden als einziger ein Einkommen hat.

- Sie verdient als Künstlerin nichts, obwohl bald ein Buch von ihr erscheinen dürfte. Daneben wurde bei ihr vor 2 Jahren Multiple Sklerose (MS) diagnostiziert, welche jedoch medikamentös behandelt wird und in einem sehr frühen Stadium ist. Daneben strebt sie eine Umschulung an, um einer neuen Nebentätigkeit nachzugehen, die durchschnittlich vergütet wird.

- Während der Ehe brachte sie 0 EUR ein. Sie verdient seit Jahren nichts. Das heißt, das gesamte Ehevermögen geht auf mich zurück.

- Wir haben 2 Kinder im Grundschulalter.

Nun, kürzlich meinte sie, dass sie durch MS wohl nie oder kaum arbeiten werde.

Ich las mich durch folgende und ähnliche Bestimmungen ein: https://www.kanzleischmidt.de/familienrecht/nachehelicher-unterhalt.html

Zwei Fragen. Nehmen wir einmal an, sie wird durch MS nie in ihrem Leben arbeiten und ihr MS-Krankheitszustand verschlechtert sich mit den Jahren:

- Wie lange würde ich wahrscheinlich Unterhalt zahlen müssen? Für immer? Sie wird ja ein minimales Einkommen durch ihre künstlerische oder Nebentätigkeit haben, aber keine hohen Summen.

- Wer würde in ihrem Falle für die Krankenkassenkosten im höheren Alter aufkommen? Zumal sie ohnehin bereits heute sehr teure Medikamente braucht.

- Was, wenn ich erneut heiraten würde? Komme ich dann für meine MS-kranke Ex-Frau weiterhin auf?

Der Unterhalt für die beiden Kinder steht für mich außer Frage und ist ein ganz anderes Thema.

Viele Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Die Dauer des nachehelichen Unterhalts ist stets eine Einzelfallentscheidung. Im Regelfall - als groben Anhaltspunkte - nimmt die Rechtsprechung ein Drittel der Ehezeit an, wenn darüber hinaus kein ehebedingter Nachteil, z. B. durch die Kinderbetreuung besteht. Lebenslange Unterhaltsansprüche scheiden heute in aller Regel aus.

Damit wird in Kauf genommen, dass ein Ehepartner, des sich nicht selber unterhalten kann, auf Dauer zum Sozialfall wird.

Eine neue Ehe bei Ihnen schließt den Ehegattenunterhalt nicht aus. Allerdings gilt auch hier: Sie werden nicht lebenslang zahlen müssen, sondern aller Voraussicht nur für einige Jahre.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.



Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
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