Schadensersatz bei mangelhafter Bauplanung?

14. Juli 2006 14:12 |
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Baurecht, Architektenrecht


Guten Tag,

wir haben über einen Immobilienmakler ein Grundstück sowie einen Generalunternehmer für den Hausbau vermittelt bekommen. Nach Grundstückserwerb wurde das Haus individuell geplant; hierzu wurde ein Bauwerkvertrag nach VOB abgeschlossen. Dieser umfasst auch alle Architektenleistungen inkl. Bauanträge etc. Kurz: Die gesamte Bauplanung und der Bau aus einer Hand. Es wurde mit Vertragsabschluss (als Bestandteil des Vertrags)ein kompletter Kostenvoranschlag erstellt, anhand dessen auch die Finanzierung von uns beantragt wurde. Lt. Vertrag sind Kosten, die durch Besonderheiten des Grundstücks entstehen,vom Auftraggeber zu zahlen. Unsere sich daraus ergebende Frage, ob die Hanglage Folgekosten nach sich ziehen würde, wurde (mündlich) verneint - die Hanglage sei nicht erheblich. Mittlerweile sind wir eingezogen - und haben für die besonderen Probleme, die durch die dann plötzlich doch nicht unerhebliche Hanglage auftauchten (umfangreicher Erdaushub/Abfuhr, besondere Entwässerung, Errichtung von Trocken- und Stützmauern etc.)nach und nach mindestens 20.000,- € nachfinanzieren müssen.
Unseres Erachtens hätte der Architekt, dessen Leistungen wir ja auch bezahlt haben, von Anfang an sehen müssen, dass diese Maßnahmen nötig werden - bereits bei Bau der Bodenplatte entstand ein Hanganschnitt in Höhe von 2 m. Wir haben mehrfach um einen konkreten, endgültigen Kostenvoranschlag für alle notwendigen Leistungen im Zusammenhang mit den Außenanlagen gebeten. Jedesmal erhielten wir ihn - und jedesmal tauchten weitere Folgekosten auf - bis zur o.g. Summe.

Unsere Frage ist nun - müssen wir auf diesem Schaden sitzenbleiben, oder kann man die Baufirma wegen mangelhafter Architekten- und Planungsleistungen in Regress nehmen?

Danke für Ihre Hilfe!
Sehr geehrte Fragesteller,

wenn Sie den von Ihnen geschilderten Sachverhalt beweisen können, werden Sie grundsätzlich den Bauunternehmer auf Schadenersatz in Anspruch nehmen können. Denn dann hat der Bauunternehmer schuldhaft vertragliche Nebenpflichten verletzt, was einen Schadenersatzanspruch dem Grunde nach auslöst.

Die Frage ist, in welcher Höhe Sie Schadenersatz verlangen können. Wenn ich Sie richtig verstehe, ist das Haus als solches in Ordnung und auch die Höhe der durch die Hanglage verursachten Folgekosten ist nicht angreifbar. Es kommt daher darauf an, wie Sie sich verhalten hätten, wenn Sie von Anfang an über die Folgekosten aufgeklärt worden wären.

Ich möchte Ihnen dringend raten, sich ausführlich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Diesem können Sie Ihren Fall in allen Einzelheiten schildern und sämtlichen Schriftverkehr mit dem Bauunternehmer vorlegen. Sodann kann er gegebenenfalls Regressansprüche gegenüber dem Bauunternehmer für Sie geltend machen.

Gern stehe ich Ihnen für eine weitere Bearbeitung Ihrer Angelegenheit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
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