Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn eine Zahlung erfolgt ist, wäre das ggf. als Anerkenntnis zu werten, Versicherungen zahlen in der Regel nur, wenn die Sachlage eindeutig ist. Stellen Sie alle Kosten genau auf und reichen diese beim Gegner ein. Zeitaufwand Ihrerseits kann jedoch nicht angesetzt werden.
Sie müssen hier genau alle Quittungen aufheben und den Gesamtschaden beziffern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn eine Zahlung erfolgt ist, wäre das ggf. als Anerkenntnis zu werten, Versicherungen zahlen in der Regel nur, wenn die Sachlage eindeutig ist. Stellen Sie alle Kosten genau auf und reichen diese beim Gegner ein. Zeitaufwand Ihrerseits kann jedoch nicht angesetzt werden.
Sie müssen hier genau alle Quittungen aufheben und den Gesamtschaden beziffern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
31. Mai 2020 | 03:02
Guten Tag und danke für Ihre Antwort. Jedoch habe ich mich möglicherweise unpräzise ausgedrückt. Das Versicherungsprocedere ist klar. Wie aber schaut es aus mit der "Verunstaltung" meines Hundes? Salopp ausgedrückt, ist die "Sache" (§90 BGB) ja beschädigt. Ist der Hund aber nicht Sache, habe dieser nicht Anspruch auf Schmerzensgeld (kühne Frage, ich weiß)?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
31. Mai 2020 | 10:01
Leider sind Hunde Sachen, auch wenn es wünschenswert wäre, das mal anders zu regeln. Deshalb gibt es für den Hund an sich und für Sie kein Schmerzensgeld, so auch Aktenzeichen: AG WIesbaden 93 C 2691/11, AG Idar-Oberstein Amtsgericht Idar-Oberstein 3 C 618/98.
Ich hoffe, Ihr Hund ist bald wieder gesund!