18. Juni 2008
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23:05
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn über Ihren Stromzähler nachweislich auch Kosten abgerechnet werden, die nicht von Ihnen verursacht wurden, weil sie den Keller betreffen, haben Sie einen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter. Diesen können Sie auch mit der Miete verrechnen.
Im Streitfall müssten Sie allerdings beweisen, daß Ihnen ein Schaden durch den externen Stromverbrauch in Höhe der abgezogegen Mietzahlung entstanden ist. Sie sollten also den Stromverbrauch im Keller dokumentieren und festhalten, z.B. fotografisch.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht