Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die definiert, was bei welcher Maßnahme notwendig ist, sondern einen weiten Beurteilungsraum der Eigentümerversammlung. Auf dieser können Sie beantragen, dass zunächst ein Sachverständiger beauftragt wird.
Wenn dieser Beschluss abgelehnt wird, haben Sie nach der Eigentümerversammlung einen Monat Zeit, den Negativbeschluss anzufechten und eine Beschlussersetzungsklage einzureichen.
Wenn sich herausstellt, dass die Küche falsch angeschlossen wurde, bleibt nur ein Schadenersatzanspruch gegen die Firma, die die Küche falsch angeschlossen hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Muss aber vor einer Sanierung nicht unbedingt geklärt werden woher der Schaden wirklich kommt?
Auf Verdacht mal eben eine Außenwand zu sanieren kann nicht der ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen.
Sehr geehrter Fragesteller,
vorher zu klären, woher der Schaden kommt, wäre sinnvoll. Sie sind berechtigt, einen solchen Antrag auf der Eigentümerversammlung zu stellen. Die Eigentümerversammlung entscheidet, ob die Klärung stattfindet oder auf Verdacht eine Wand aufgerissen wird.
Wenn die Eigentümerversammlung entscheidet, die Wand auf Verdacht aufzureißen, muss dieser Beschluss innerhalb eines Monats vor Gericht angefochten werden.
Diese Reihenfolge hat sich seit meiner letzten Antwort nicht geändert.
Mit freundlichen Grüßen