Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wübbe
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Natürlich kann man hier etwas unternehmen. Man muss auf diesen Bescheid erwidern eben mit dem Hinweis, den Sie gegen haben. Das ist nunmal einfach eine Lüge.
Zudem würde ich hier auch die Einwand der Verjährung/Verwirkung erheben. Die Beiträge konnten eingezogen werden, es muss nicht zugewartet werden.
Die eigene Schlechtleistung muss nicht Ihnen angelastet werden.
Grundsätzlich ist es jedoch so, dass man seine Beiträge, egal wo man sich befindet, zu zahlen hat, wenn man sich nicht hat befreien lassen. Ist das nicht der Fall, sind die Gebühren zu entrichten.
Wenn Sie sich nunmehr befreien lassen wollen, geht das nur dann, wenn beiden Konten ausgeglichen sind.
Meine Empfehlung ist, dass Sie sich dringend mit dem vorgenannten Inhalt und Einwand bei dem Rundfunkbeitragsservice melden. Nach einer Antwort helfe ich Ihnen sehr gern weiter.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Michael Wübbe
Lieben Dank für ihre sehr schnelle Antwort.
Welchen Erfolg sehen Sie persönlich?
Gerne schreibe ich den Rundfunkservice an und beziehe mich auf die Lüge sowie die Verjährung.
Persönlich gehe ich nicht davon aus, dass hier Kosten herabgesetzt werden zu Gunsten meinerseits.
Erlauben Sie mir die Frage, wie Sie einen solchen Brief aufsetzen würden?
Gern beantworte ich die Nachfrage.
Ich würde in dem Brief Bezug nehmen auf den bisherigen Schriftverkehr und das geführte Telefonat. Zudem würde ich den bisherigen Verlauf aufzeigen.
Sodann würde ich die Diskrepanz aufzeigen wegen der behaupteten nichtmöglichen Zusendung.
Ich würde im Anschluss um eine Neubewertung bitten.
Enden würde ich damit, dass ich darauf hinweise, dass aus reiner Vorsorge die Einrede der Verjährung und Einwendung der Verwirkung erheben.