21. November 2019
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20:49
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Ihr neuer Ehemann wird nicht verpflichtet werden können, die Ihnen bewilligte Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen. Dafür sind ausschließlich Ihre Einkommensverhältnisse maßgebend.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
21. November 2019 | 21:08
Vielen Dank für Ihre Antwort. D.h., dass ich es bei Gericht nicht melden/angeben muss, wenn ich wieder heirate?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21. November 2019 | 21:14
Sie müssen die Heirat melden, sofern sich Name und Anschrift ändern, vgl. 120a ZPO.