Rücktritt vom Kaufvertrag, trotz Bastllerfahrzeug

23. September 2017 21:45 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Habe ein Fahrzeug für 3500 Euro erworben.
In Ebay Kleinanzeigen stand nichts von Mängel, viele Extras, Scheckheftgepflegt usw.

In den Kaufvertrag, war kein Kaufvertrag sondern eine Rechnung mit allen Daten, hat er geschrieben: Wie gesehen, ohne Garantie und Gewährleistung, verkauft als Bastlerfahrzeug. Der Verkauf erfolgt unter jeglicher Sachmängelhaftung. Nachlackierung oder Schäden sind nicht auszuschließen. Der Käufer bestätigt den Kauf ohne Garantie oder Gewährleistung, jegliche Reparaturen oder Schäden die zukünftlich auftreten, werden von Käufer überernommen.
Verkäufer weißt auf das mangelhafte Getriebe hin.

Probefahrt war ok. Motor Kontrolleuchte war an wegen des angeblichen defekten Getriebe.
Es wurden einige Sachen nicht mitgeliefert wie Handbuch, Scheckheft, Fernbedienung für Standheizung etc.
Diese sollten postalisch nachgesendet werden, da sie sich beim letzten Autohaus noch befinden wo das Fahrzeug gekauft wurde. Nichts wurde gesendet!

Mein Verkäufer betreibt einen Autohandel, gewerblich.

Ein KFZ Meister hat mein Auto durchgecheckt, Auto wurde geschweißt, nachlackiert, alle Aufkleber die auf irgendwelche Infos zurückführen, wurden entfernt. Außerdem hat es keinen Getriebeschaden sondern irgendwas mit dem Abgasrückstau. Fahrzeug wurde per Computer geprüft wegen der Motor Kontrolleuchte.

Welche Möglichkeiten habe ich als Käufer.

Danke im Voraus.
23. September 2017 | 22:44

Antwort

von


(120)
Todtenhauser Str. 77
32425 Minden
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sascha-Hellmich-__l108323.html
E-Mail: rechtsanwalt.hellmich@gmx.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Zunächst einmal haben sie definitiv einen Anspruch auf Lieferung des Handbuchs, Scheckhefts, Fernbedienung für Standheizung etc. Dies wurde letztendlich vereinbart. Ansonsten ist die Beschaffenheitsvereinbarung gem. § 434 BGB von entscheidender Bedeutung. Da es keinen Kaufvertrag gibt, kommt es hier auf die Beschreibung bei Ebay Kleinanzeigen an.
Jegliche Abweichung von dieser Beschreibung kommt als Mangel in Betracht. Eine negative Beschaffenheitsvereinbarung ("Bastlerfahrzeug") ist grundsätlich zulässig. Allerdings muß hier auch die Beschreibung den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Nach der Rechtsprechung dürfen Fahrzeuge dann nicht als „Bastlerfahrzeug" bezeichnet werden, wenn der Verkäufer und Käufer übereinstimmend davon ausgehen, dass das Fahrzeug weiterhin im Straßenverkehr benutzt werden soll. Außerdem muss das Fahrzeug betriebssicher sein oder darf allenfalls kleinere Mängel aufweisen. Wenn es sich zudem um einen Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB handelt kommt ein völliger Ausschluss der Gewährleistung nicht in Frage. Beim Kauf von gebrauchten beweglichen Sachen ist bei einem Verbrauchsgüterkauf ein völliger Gewährleistungsausschluss nicht möglich. Zulässig ist eine Verkürzung der Verjährung auf 1 Jahr vgl. § 475 Abs. 2 BGB. Da aber die anderen Gegenstände ohnehin noch nicht geliefert worden sind können sie eine 14-tägige Frist zur Nacherfüllung bzw. Nachlieferung setzen. Falls darauf nicht nicht reagiert wird oder diese endgültig verweigert wird können sie vom Vertrag gem. §§ 437 Nr. 2, 323, 326 BGB zurücktreten.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und bedanke mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Hellmich


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