es kommt darauf an, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Prinzipal vereinbart haben. Im Arbeitsverhältnis ist die Rückforderung gezahlter Provisionen in der Regel nicht möglich, da ansonsten das Arbeitgeberrisiko auf Sie übertragen würde. Sie können also davon ausgehen, daß Sie während der Zeit von 2001 bis zum Abschluß des neuen Vertrages den angeblichen Rückstand von 10.000,- € nicht bezahlen müssen.
Ich benötige aber, bevor ich hier eine abschließende Stellungnahme abgeben kann, den Arbeitsvertrag zur Prüfung.
Anders sieht es aus, wenn Sie tatsächlich eine freie Handelsvertretertätigkeit im Anschluß abgeschlossen haben. Diese ist typischerweise als eigene Unternehmerstellung mit Ihrem eigenen Risiko verbunden, so daß grundsätzlich in diese anfallende Provisionsrückbelastungen auch auf Sie weiterbelastet werden können.
Um dies zu überprüfen haben Sie aber natürlich einen Anspruch darauf, einen Buchauszug zu erhalten. Wenn Ihr Prinzipal sich hiergegen wehrt, können Sie sogar über einen von Ihnen benannten Buchprüfer Einsicht in die komplette Buchhaltung verlangen. Zweitens haben Sie Anspruch darauf, daß Ihnen Gelegenheit gegeben wird, notleidende Vertragsverhältnisse selbst noch zu bearbeiten. Hier müssen Ihnen die Daten der Kunden, die diesbezüglich betroffen sind, mitgeteilt werden.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
Sehr geehrter Herr Weiß,
danke für die schnelle Auskunft. Sie haben mir damit schon zum Teil geholfen, allerdings geht es noch darum : Ich habe in den Monaten Jan.- Mai 2005 Provisionen erhalten die nicht nur von Vertragsabschlüssen 2005 stammen, sondern auch von Vertragsabschlüssen aus dem Jahr 2004 + Folgeprovisionen (also aus Zeit Angestelltenverhältniss). Kann mein damaliger AG meine Provisionssicherheit aus dem Jahr 2005 mit Stornobeträgen für Verträge aus meiner Angestelltenzeit verrechnen ????
Den Mitarbeitervertrag kann ich Ihnen per mail zusenden, allerdings benötige ich dazu ein Kostenangebot Ihrerseits.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus !
Guten Tag,
bitte überlassen Sie mir per e-mail den Mitarbeitervertrag, damit ich auf Ihre Nachfrage noch Stellung nehmen kann. Ich übersende Ihnen dann meine Stellungnahme per e-mail; Sie sind noch im kostenfreien Bereich. Sofern eine Vertretung durch mich erfolgen soll, kommen Sie gerne per e-mail oder Telefon auf mich zu.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß