Rückforderung von Hochzeitszuwendung

13. Juli 2024 08:44 |
Preis: 40,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Sachlage:

Ende 2022:
Termin für eine standesamtliche Trauung von Tochter und zu künftigem Schwiegersohn.
Ein paar Tage vor der standesamtlichen Trauung Übergabe eines Umschlages (2.000 €) an Tochter und zukünftigem Schwiegersohn anlässlich der bevorstehenden Trauung.

Juli 2024:
Tochter verlässt die gemeinsame Wohnung nach knapp 1,5 Jahren zwecks Trennung. Eine Scheidung ist noch nicht beantragt, eine Rückkehr zum Ehemann ist ausgeschlossen. Laut meiner Tochter sind alle Geldzuwendungen seitens beider Familien in der gemeinsamen Wohnung (hier wohnt nur noch der Ehemann) als Bargeld vorhanden.

Frage:
Ich möchte nun von meinem „Noch Schwiegersohn" die Rückzahlung der 2.000 € einfordern, da hier meines Erachtens die Zuwendungsgrundlage „Hochzeit mit gemeinsamer Lebensplanung" nach so kurzer Zeit entfallen ist.

Hier benötige ich eine rechtliche Beurteilung.
Danke.
13. Juli 2024 | 10:37

Antwort

von


(2250)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

In Ihrem Fall kommt eine Rückforderung des Geschenks aufgrund des Wegfalls der Rechtsgrundlage für das Geschenk grundsätzlich in Betracht.

Sie müssen dazu nachweisen, dass das Geschenk für die Schaffung der gemeinsamen Lebensgrundlage gemacht wurde.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


Rückfrage vom Fragesteller 13. Juli 2024 | 12:39

Sehr geehrte Rechtsanwältin,
vielen Dank für die schnelle Bewertung.

Vielleicht könnten Sie dies "Schaffung der gemeinsamen Lebensgrundlage" etwas erläutern.

In der heutigen Zeit leben Paare meist schon länger in einer Wohnung zusammen, so dass hier eine gemeinsame Lebensgrundlage durch die Paare selber geschaffen werden. Bei der Geldzuwendungen (Grund Hochzeit) ist ein Ausbau und Sicherung der gemeinsamen Lebensgrundlage das Ziel gewesen.

Ist dies identisch anzusehen?

Danke.

Mit freundlichem Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Juli 2024 | 13:31

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:

Sie müssen vor allem nachweisen was der Grund für die Schenkung war. So wie Sie in der Ausgangsfrage schreiben: "Zuwendungsgrundlage „Hochzeit mit gemeinsamer Lebensplanung"' könnte das klappen.

Es geht dabei auch z.B. um Starthilfe für Immobilienfinanzierung oder Ähnliches. Dass bereits ein Hausstand vorhanden ist, ist kein Ausschlusskriterium. Wenn das aber die übliche Summe ist, die Sie zum Geburtstag oder zu Weihnachten schenken wird die Rückforderung schwer.

Sie können es aber mit der Argumentation zur Schaffung der gemeinsamen Lebensgrundlage, wir oben bereits geschrieben, versuchen das Geld zurück zu fordern.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-

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