Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
In Ihrem Fall kommt eine Rückforderung des Geschenks aufgrund des Wegfalls der Rechtsgrundlage für das Geschenk grundsätzlich in Betracht.
Sie müssen dazu nachweisen, dass das Geschenk für die Schaffung der gemeinsamen Lebensgrundlage gemacht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
vielen Dank für die schnelle Bewertung.
Vielleicht könnten Sie dies "Schaffung der gemeinsamen Lebensgrundlage" etwas erläutern.
In der heutigen Zeit leben Paare meist schon länger in einer Wohnung zusammen, so dass hier eine gemeinsame Lebensgrundlage durch die Paare selber geschaffen werden. Bei der Geldzuwendungen (Grund Hochzeit) ist ein Ausbau und Sicherung der gemeinsamen Lebensgrundlage das Ziel gewesen.
Ist dies identisch anzusehen?
Danke.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:
Sie müssen vor allem nachweisen was der Grund für die Schenkung war. So wie Sie in der Ausgangsfrage schreiben: "Zuwendungsgrundlage „Hochzeit mit gemeinsamer Lebensplanung"' könnte das klappen.
Es geht dabei auch z.B. um Starthilfe für Immobilienfinanzierung oder Ähnliches. Dass bereits ein Hausstand vorhanden ist, ist kein Ausschlusskriterium. Wenn das aber die übliche Summe ist, die Sie zum Geburtstag oder zu Weihnachten schenken wird die Rückforderung schwer.
Sie können es aber mit der Argumentation zur Schaffung der gemeinsamen Lebensgrundlage, wir oben bereits geschrieben, versuchen das Geld zurück zu fordern.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-