3. Januar 2025
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12:14
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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Zusätzlich könnten Sie auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der Verordnung haben, da die Annullierung kurzfristig erfolgte und Ihnen keine angemessene alternative Beförderung angeboten wurde. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugstrecke ab, könnte aber bis zu 250 Euro betragen, da es sich um einen Flug innerhalb der EU handelt, der weniger als 1500 km beträgt.
Da Eurowings auf Ihre Rückforderung bisher nicht reagiert hat, wäre es ratsam, einen Mahnbescheid zu erlassen, wie im Kontext erwähnt. Dies hat in der Vergangenheit oft zu einer zügigen Reaktion der Fluggesellschaft geführt.
Ergänzung vom Anwalt
6. Januar 2025 | 19:03
Guten Tag, ich melde mich nochmal kurz: Würden Sie mir bitte einen kleinen Gefallen tun und auf meiner Kanzleiseite bei Trust Pilot eine Bewertung abgeben?Ich bin ihnen sehr dankbar bereits hier so eine tolle Bewertung abgeben zu haben.
Bei Trustpilot hätte es für mich den Effekt, dass ich dadurch bei Google leichter auffindbarer für neue Kunden mit meiner auch ganz neuen Kanzlei Seite werden würde. Sie helfen mir damit also sehr!
Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.
Viele Grüße Schulze
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Noch ein Nachtrag:
Fall es Sie interessiert:
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