Rückforderung der Ersatz-Reisekosten an Fluglinie

| 3. Januar 2025 10:27 |
Preis: 47,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von

Ich habe im August eine Flugreise mit Eurowings nach Südfrankreich (Düsseldorf - Lyon) gebucht, um ca. 5 Stunden von Lyon entfernt ein Seminar zu geben.
Der Flug wurde weniger als 4 Stunden vor Abflug von der Fluglinie annulliert. Ich wurde zu diesem Zeitpunkt auf einen Flug über Frankfurt mit der Lufthansa umgebucht, erfuhr aber am Schalter der Lufthansa, dass sowohl der Weiterflug nach Lyon an diesem Abend als auch bereits der am nächsten Tag aus- und überbucht wären und so ein weiterkommen aus Frankfurt nicht möglich wäre.
Da ich am kommenden Morgen für die Weiterreise in Lyon sein musste, habe ich am Flughafen am allgemeinen Serviceschalter die einzig mögliche Verbindung an diesem Abend über Lissabon nach Lyon gebucht.
Jetzt ignoriert Eurowings meine Rückforderung des Flugpreises (~750€) seit Mitte Oktober letzten Jahres und schreibt:
„leider konnten wir Ihnen bislang noch keine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage geben. Wir versichern Ihnen, dass wir uns so bald wie möglich um Ihr Anliegen kümmern. Eine erneute Kontaktaufnahme ist daher nicht notwendig. Wir kommen gerne auf Sie zu."
Besteht eine reelle Chance auf eine erfolgreiche Rückforderung?
3. Januar 2025 | 12:14

Antwort

von


(296)
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail: mathiasschulze@me.com
Ja, Sie haben eine reelle Chance auf eine erfolgreiche Rückforderung des Flugpreises. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 haben Sie bei einer Annullierung des Fluges Anspruch auf Erstattung des Flugpreises innerhalb von sieben Tagen. Da Ihr Flug weniger als vier Stunden vor Abflug annulliert wurde und Ihnen keine zumutbare alternative Beförderung angeboten wurde, haben Sie das Recht, den vollen Ticketpreis zurückzufordern.



Zusätzlich könnten Sie auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der Verordnung haben, da die Annullierung kurzfristig erfolgte und Ihnen keine angemessene alternative Beförderung angeboten wurde. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugstrecke ab, könnte aber bis zu 250 Euro betragen, da es sich um einen Flug innerhalb der EU handelt, der weniger als 1500 km beträgt.



Da Eurowings auf Ihre Rückforderung bisher nicht reagiert hat, wäre es ratsam, einen Mahnbescheid zu erlassen, wie im Kontext erwähnt. Dies hat in der Vergangenheit oft zu einer zügigen Reaktion der Fluggesellschaft geführt.


Ergänzung vom Anwalt 6. Januar 2025 | 19:03
Guten Tag, ich melde mich nochmal kurz: Würden Sie mir bitte einen kleinen Gefallen tun und auf meiner Kanzleiseite bei Trust Pilot eine Bewertung abgeben?

Ich bin ihnen sehr dankbar bereits hier so eine tolle Bewertung abgeben zu haben.
Bei Trustpilot hätte es für mich den Effekt, dass ich dadurch bei Google leichter auffindbarer für neue Kunden mit meiner auch ganz neuen Kanzlei Seite werden würde. Sie helfen mir damit also sehr!
Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.

Viele Grüße Schulze

https://de.trustpilot.com/review/msadvocate.net

Noch ein Nachtrag:
Fall es Sie interessiert:

Sie finden mich auch bei IG mit vielen Beiträgen zum Auswandern, Reisen und Steuern im In- und Ausland.
https://www.instagram.com/ms_advocate__/?hl=de
Bewertung des Fragestellers 5. Januar 2025 | 13:38

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Mathias Schulze »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 5. Januar 2025
4,8/5.0
ANTWORT VON

(296)

Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail: mathiasschulze@me.com
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Vertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Existenzgründungsberatung