Rentenversicherungspflichtig ja oder nein?

14. Februar 2023 07:11 |
Preis: 45,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich bin angestellter Dozent für Physiotherapie in einer Akademie. Hier beläuft sich meine Stundenzahl auf 16,5 Stunden in der Woche.

Zudem bin ich für 6 Stunden in der Woche als freier Mitarbeiter in der Physiotherapie, selbstständig tätig.

Außerdem nutze ich den Rest der Zeit (und mehr) für mein Gewerbe in der IT Branche.


Die Frage ist jetzt ob ich trotz meiner Anstellung wo ich ja schon Rentenversicherung bezahle, zusätzlich noch Rentenversicherung zahlen muss wegen den anderen beiden Tätigkeiten. Bisher tue ich dies nämlich und möchte mir das sparen.


Die Frage ist auch, wenn ja, ob der Beitrag sich nicht anpasst wegen der Anstellung.

Wenn ich komplett selbstständig wäre, stellt sich die Frage der Rentenversicherung nicht, aber durch den Umstand meiner Festanstellung schon.

Liebe Grüße
14. Februar 2023 | 08:09

Antwort

von


(2250)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Die Tätigkeit für die Physiotherapiepraxis klingt nach Ihren Angaben so als wären Sie dort in den Betrieb eingebunden und deshalb nicht im Sinne der Rentenversicherung als selbständig einzustufen. Deshalb würde ich davon ausgehen, dass insoweit auch eine Rentenversicherungspflicht besteht.

Bei der IT-Tätigkeit kann ich nicht ganz nachvollziehen wie intensiv Sie in Abläufe eingebunden und weisungsabhängig tätig sind. Sobald Sie aber die jeweilige Tätigkeit nur für einen Auftraggeber erbringen und dadurch dann auch von diesem abhängig sind, besteht regelmäßig auch eine Rentenversicherungspflicht für diese Tätigkeit.

Sie können das durch ein Clearingverfahren der Deutschen Rentenversicherung rechtssicher klären lassen. Allerdings würde ich nach Ihren Ausführungen davon ausgehen, dass sehr wahrscheinlich eine Rentenversicherungspflicht besteht, weil es sich gerade nicht um eine selbständige Tätigkeit handelt.

Der Umstand, dass Sie für eine Tätigkeit bereits Rentenversicherungsbeiträge bezahlen schließt aber die Rentenversicherungspflicht für weitere Tätigkeiten grundsätzlich nicht aus. Man sollte auf jeden Fall vermeiden, dass die Tätigkeit nachträglich als Scheinselbständigkeit eingestuft wird und dann hohe Nachzahlungen für Renten- und Krankenversicherung fällig werden. Deshalb empfiehlt es sich das einmal klären zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

(2250)

Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
RECHTSGEBIETE
Datenschutzrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...