vielen Dank für Ihre Anfrage. Anhand Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Fragestellungen wie folgt:
Natürlich entstehen Ihnen –soweit heute überhaupt die Gesetzeslage im Jahre 2029, wenn Sie 63 Jahre alt werden, seriös prognostiziert werden kann, Nachteile, wenn Sie nicht weiter in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge einzahlen. Sie selbst sprechen den entscheidenden Punkt an, dass Ihr Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht steigt. Dies hat bei der Inflation zur Folge, dass beispielsweise in einem Jahrzehnt die Rente noch weniger wert ist. Wie das Problem der steigenden Altersarmut gelöst wird bzw. ob die Solidargemeinschaft sich die steigende Zahl der Rentner noch leisten kann, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen.
Daher rate ich Ihnen vorsorglich weiterhin Beiträge zu leisten. Ich habe aufgrund der nur minimalen Senkung der eigentlichen Rente aber auch Verständnis dafür, dass Sie mit einer Zahlungsaussetzung liebäugeln. Für die hoffentlich kurze Zeit, bis Sie wieder arbeit finden, könnten Sie daher auch die Zahlungen aussetzen. Langfristig würde ich dies aber nicht in Erwägung ziehen.
Die Beitragszeiten werden insgesamt addiert, nicht für die ununterbrochenen Beitragsjahre.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen ersten Einschätzungen weiterhelfen konnte und verweise bei Unklarheiten nochmals auf die kostenlose Nachfragefunktion.
Einstweilen verbleibe ich
mit besten Grüßen
Inga Dransfeld-Haase
Rechtsanwältin
E-Mail: dr-haase@dr-schwoebbermeyer.de
Ich bitte noch folgendes zu beachten:
Die Beratung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Es kann entsprechend den vorliegenden Bedingungen nur ein erster Überblick geboten werden, der eine abschließende, umfassende und verbindliche Anwaltsberatung nicht ersetzen kann. Der Umfang der Antwort steht weiterhin in Abhängigkeit zu Ihrem eingesetzten Honorar.
Sehr geehrte Frau Dransfeld-Haase,
vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Aufgrund einer Abfindung habe ich 6 Monate eine Arbeitslosengeldsperre.
Laut schriftlicher Mitteilung der Agentur für Arbeit übernimmt sie die Beitragszahlungen vom 01.05.08 bis 23.06.08 und ab 15.10.08 bis 14.07.09. Somit ensteht vorerst eine Lücke von 5 Monaten. Aufgrund der Abfindung ist es kein Problem weiter Beiträge einzuzahlen. Wenn überhaupt, würde ich nur die 5 Monate aussetzen.
Nach Ihren Angaben aber ist es wohl eher sinnvoll auch diese Lücke zu schließen.
Ist es ausreichend, wenn ich nur den Mindestbeitag leiste?
VIELEN DANK für Ihre Mühe!
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich gehe davon aus, dass wegen der Abfindung Ihr Arbeitslosengeldanspruch ruht. Es müsste Ihnen eine genaue Berechnung und Deklaration vorliegen.
Die 5 Monate sind ein überschaubarer Zeitraum, bitte entscheiden Sie selbst, ob eine Lücke entstehen soll.
Leisten Sie nur den Mindestbeitrag, haben keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Der Anspruch auf Erwerbminderungsrente entsteht, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet haben. Durch Zahlung der Mindestbeiträge entsteht keine Anspruchsberechtigung. Daher empfehle ich, freiwillige Pflichtbeiträge zu entrichten, wenn Sie sich für Zahlungen entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Ra`in Dransfeld-Haase