1. April 2023
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00:06
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Ich werde mich im Laufe des Tages bei Ihnen melden und dann im Rahmen der Antwortergänzung die Frage entsprechend beantworten.
Bitte warten Sie die Ergänzung ab.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Ergänzung vom Anwalt
1. April 2023 | 11:04
Sehr geehrter Ratsuchender,eine Nachzahlung sehe ich nicht. Sie sind als Freiberufler selbständig und nicht versicherungspflichtig.
Sie zählen auch nicht zu den freiberuflich Selbständigen für die es gesonderte Regelungen gibt.
Auch die Dienstleistungsverträge führen zu keiner anderen Beurteilung, wenn sich daraus nicht eine abhängige Beschäftigung herleiten lässt. Davon gehe ich aber nicht aus, da auch solche Verträge nicht zwingend zur anhängigen Beschäftigung führen.
Sie werden daher nicht mit Nachzahlungen zu rechnen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle