31. Januar 2023
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22:59
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Da die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, ist jegliche Klausel bezüglich Schönheitsreparaturen oder Renovierungen sowieso unwirksam. Und wenn es dazu keinerlei Klauseln gibt, sind Sie erst recht nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet. Das wiederum bedeutet, dass Sie die zugespachtelten Löcher und die Küche nicht renovieren und auch nicht neu streichen müssen. Es reicht aus, die Wohnung besenrein zu übergeben.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt