Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Grundsätzlich ist das Vorabprotokoll eine Dokumentation dessen, was beide Parteien bei der Vorabbesichtigung festgestellt haben, es dokumentiert also einen Zustand ca. 4 Wochen VOR Mietende.
Wenn sich aus dem Protokoll nicht ergibt, dass Farbspritzer auf den Türen waren, sie aber jetzt vorhanden sind, spricht eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass diese Spritzer nach Erstellung des Vorabprotokolls entstanden sind.
Für deren Beseitigung haften Sie als Mieter, denn das Vorabprotokoll besagt nur, dass die Türen bei der Vorabbesichtigung als akzeptabel bewertet worden sind, nicht als endgültig akzeptabel. Es ist rechtlich keine vorweggenommene Endabnahme.
Wenn sich der Zustand zwischen Vorabbesichtigung und Endabnahme verschlechtert, was Sie als Mieter zu vertreten haben, haften Sie dafür auch.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
Herzlichen Dank für die Antwort.
Bleibt die Beweislast. Die Farbflecke sind Lackrückstände, die eindeutig nicht von uns stammen, sondern von einem früheren Mieter. Bisher waren die Flecke immer als zumutbar eingestuft worden. Der Verdacht liegt nahe, dass der Vermieter hier äußerst willkürlich handelt.
Wer muss beweisen, dass die Farbflecke erst nach der Vorabnahme entstanden sind?
Viele Grüße
Grundsätzlich muss der Vermieter beweisen, dass der Mieter einen Schaden verursacht hat. Ihm hilft aber u.U. das Vorabnahmeprotokoll, in dem die Türen als akzeptabel bezeichnet wurden und in dem von Farbspritzern keine Rede ist (unterstelle ich jetzt mal). Damit sind Sie in der Pflicht nachzuweisen, dass die Farbspritzer bereits bei der Vorabnahme vorhanden waren. Wenn es aber, wie Sie sagen, ältere Flecken sind, dürfte dies im Streitfall ja durch Zeugen und/oder Gutachten nachweisbar sein.