Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssen keine Stornokosten zahlen, wenn der Kunde seinen Reisevertrag mit dem Reiseveranstalter nicht erfüllt. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Eine AGB-Klausel zur Stornierung gilt nur im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter. Mit diesem Vertragsverhältnis haben Sie als Reisevermittler jedoch nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Sie müssen keine Stornokosten zahlen, wenn der Kunde seinen Reisevertrag mit dem Reiseveranstalter nicht erfüllt. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Eine AGB-Klausel zur Stornierung gilt nur im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter. Mit diesem Vertragsverhältnis haben Sie als Reisevermittler jedoch nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
31. Mai 2010 | 17:44
Danke für die schnelle Antwort. Ist das so auch wenn der Kunde nichts unterschrieben hat und evtl später angeblich behauptet er hätte nichts gebucht? Danke!!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
31. Mai 2010 | 18:20
Zu Ihrer Nachfrage:
Der Kunde kann nicht einfach behaupten, nichts gebucht zu haben, da Sie ja schließlich Zeuge dieser Buchung waren.
Abgesehen davon: Sie selbst sind nur Vertreter und haben keine eigenen Verpflichtungen aus dem Reisevertrag übernommen. Daher kommt eine Haftung aus dem Reisevertrag überhaupt nicht in Betracht. Der Reiseveranstalter kann sich insofern nur an den Kunden halten.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt