25. Juli 2022
|
12:12
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
wenn Sie den Vertrag mit der Agentur geschlossen haben, ist diese auch Ihr alleiniger Ansprechpartner und auch Anspruchsgegner.
Diese hat dann Ihre Rechnung auszugleichen.
Ob die Agentur von der Stadt noch keine Gelder erhalten hat oder nicht vollständig erhalten hat, spielt keine Rolle.
Das wäre nur dann wichtig, wenn Sie in Ihrem Vertrag mit der Agentur eine entsprechende Fälligkeitsklausel getroffen hätten, wonach die Zahlung der Agentur erst an Sie zu erfolgen hat, wenn die Agentur ihrerseits ihr Geld von der Stadt bekommen hätte.
So eine Klausel wäre aber schon einzigartig Es sollte aber geprüft werden .
Gerne können wir Sie unterstützen, brauchen dann aber den Vertrag zwischen ihnen und der Agentur und die von Ihnen ausgestellten Rechnungen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle