aufgrund Ihrer Sachverhaltsinformationen kann ich Ihnen Folgendes raten:
1. Ob gegen Sie Ansprüche wegen Verwendung der Fotos und in welcher Höhe bestehen, kann sicherlich so pauschal nicht gesagt werden. Dazu müßte man die betreffenden Fotos sehen, die dafür üblichen Lizenzgebühren kennen usw. usf. Gerade im gewerblichen Rechtsschutz und bei Urheberrechten können sehr schnell sehr hohe Schadensersatzsummen zustandekommen. Allein die Höhe der Forderung ist daher noch kein Indiz für die Rechtswidrigkeit der Forderung.
I.Ü. kann bereits die Nutzung von Werbebannern einer website eine geschäftliche Widmung geben.
2. Allerdings wurde Ihnen - wenn ich Sie richtig verstanden habe - keine Abmahnung mit der Forderung auf die Ausstellung einer zukünftigen Unterlassungserklärung, sondern nur eine Rechnung zugestellt. Damit könnten Sie in der Tat abwarten. Möglicherweise versucht die Firma nur, Sie "auszutesten".
3. Ich würde Ihnen aber Folgendes raten: Machen Sie der Firma ein für Sie angemessenes Angebot mit dem Hinweis, dass darin keinerlei Anerkennung einer Rechtspflicht liegt und damit alle Ansprüche wegen der Fotos abgegolten sein sollen. Weisen Sie außerdem daraufhin, dass Sie bei Nichtannahme des Angebots in der Angelegenheit sofort einen Rechtsanwalt einschalten werden. Davon abgesehen wäre es natürlich am besten, sofort einen Rechtsanwalt vor Ort zu mandatieren, der die Angelegenheit umfassend prüfen und die notwendigen Schritte einleiten kann. Ihre Chancen sind auf den ersten Blick durchaus gut: Zum einen scheint die betreffende Firma nicht besonders seriös vorzugehen, zum anderen können Sie möglicherweise sogar nachweisen, dass Sie die Fotos berechtigt erworben haben und damit veröffentlichen konnten. Außerdem liegen eine Reihe von Ungereimtheiten seitens der G...Images vor, die eine Durchsetzung von Ansprüchen zumindest zweifelhaft erscheinen lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
Herzlichen Dank für Ihre flotte und kompetente Antwort!
Ich habe ein sog. "settlement demand" erhalten - also eine Forderung einer Einigung, was ich mal mit Rechnung übersetzt habe. Eine Unterschrift unter eine Unterlassungerklärung wird nicht verlangt, auch nicht eine Einstellung der Nutzung der Bilder - ich solle lediglich innerhalb von 14 Tagen den Betrag begleichen und eine weitere Lizenz beantragen, wenn ich sie weiter nutzen möchte.
Als Text für ein mögliches "Angebot" habe ich mir jetzt folgendes überlegt und hoffe, dass das der Maßgabe "nichts einräumen" stand hält:
(Erklärung Sachverhalt und Herkunft der Fotos)
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Nevertheless: I sincerely apologize for the unintentional use of Getty Images property and I am eager to get this off my back. I am willing to resolve the matter by purchasing legal licenses and I offer the sum of EURO 425 per picture (going rate on your website) as retribution that fulfils all of your claims.
Please note: My everyday English is okay, but my "legal" English is non-existent, so no parts from this letter are intended for any courts, to be used as evidence or else. I do not acknowlegde any guilt or legal liability, I simply try to offer you as much (and more) as I can to resolve this matter. I sincerly hope it is possible to get an agreement without having lawyers or courts involved. If not, I would have to include my lawyer and have him look into things like proof of ownership, tax laws, lack of warning, commercial or educational character of my website etc. I dearly hope I don´t have to.
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Es wäre nett, wenn Sie mir dazu noch kurz Ihre Meinung sagen könnten - dankeschön im Voraus!
Sehr geehrte Fragestellerin,
auf einen ersten Blick geht Ihr Schreiben in Ordnung. Sie sollten vielleicht einen Gesamtbetrag angeben, mit dessen Zahlung die Angelegenheit erledigt ist. Das ist psychologisch besser. Außerdem sollten Sie klarstellen, dass Sie die Bilder nunmehr nicht mehr nutzen werden, sondern die Fotos gelöscht haben (um keine weiteren Lizenzgebühren mehr zahlen zu müssen). Ich empfehle Ihnen i.Ü. Ihr Schreiben in deutscher Sprache zu verfassen. Dies hat für Sie den Vorteil eloquenterer und genauerer Ausdrucksweise, für Ihren Gegner den Nachteil der Übersetzungsarbeit. Weisen Sie einfach daraufhin, dass Ihnen die englische Sprache - gerade bei Rechtsstreitigkeiten - nicht geläufig genug ist.
Sollten Sie unbedingt eine englische Version erstellen wollen, sollte dies nochmals von einem Anwalt mit entsprechenden Sprachkenntnissen durchgeprüft werden. Einige Ihrer Begriffe sind ungenau, z.B. guilt (Schuld mehr in einem strafrechtlichen Sinne) oder liability (Schuld im Sinne von Haftung) anstatt obligation (schuldrechtliche Verpflichtung). An sich wäre das kein Problem, da Sie ja ausdrücklich bemerken, dass Ihr Legal English nicht gut ist. Allerdings ist auch dies psychologisch nicht gut. Stellen Sie sich vor, Sie bekommen ein nicht in gutem Deutsch verfasstes Schreiben. In der Regel unterschätzt man dann den Absender; Ihr Anliegen ist es jedoch gerade, die Gegenpartei zu beeindrucken, um die Sache endgültig und schnell beizulegen.
MfG
Schneider
Rechtsanwalt