1. August 2024
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14:38
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail: fea@legal-aide.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Legen Sie fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Dadurch wird eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht erzwungen, in der Sie Ihre Sicht der Dinge ausführlich darstellen können.
2. In dem Einspruch sollten Sie kurz und sachlich darlegen, dass Sie den Tatvorwurf bestreiten. Gehen Sie dabei auf die wesentlichen Punkte ein:
- Sie haben Ihre Ex-Freundin nicht mit der Faust geschlagen und nicht verletzt.
- Sie haben lediglich reflexartig Ihre Hand zum Schutz vor Ihr Gesicht gehalten, nachdem Sie zuerst von Ihrer Ex-Freundin geschlagen wurden.
- Es handelte sich um eine Schutzreaktion Ihrerseits und keine grundlose Handlung.
- Der Vorwurf belastet Sie sehr, da es um Ihre Karriere und ein mögliches Führungszeugnis geht.
- Sie haben bisher keine Vorstrafen, im Gegensatz zu Ihrer Ex-Freundin.
3. Beauftragen Sie unbedingt einen im Strafrecht spezialisierten Anwalt mit Ihrer Verteidigung. Dieser kann nach Akteneinsicht die Beweislage einschätzen und mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie besprechen. Insbesondere kann er auch prüfen, ob Sie in einer Notwehrsituation gehandelt haben.
4. Ihr Anwalt kann auch mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage verhandeln. Dies käme in Betracht, wenn die Schuld als gering anzusehen wäre. Hier könnte insbesondere eine Notwehrsituation oder Notwehrexzess eine Rolle spielen.
5. Bereiten Sie sich mit Ihrem Anwalt sorgfältig auf die Hauptverhandlung vor. Dort können Sie und ggf. Zeugen ausführlich angehört werden. Eine weiße Weste Ihrerseits und Vorstrafen Ihrer Ex-Freundin können sich positiv für Sie auswirken.
Wichtig ist, dass Sie einen spezialisierten Anwalt Ihrer Wahl einschalten, der Ihre Interessen professionell vertritt. Scheuen Sie sich nicht, auch Ihre persönliche Situation und die Belastung durch das Verfahren zu schildern.
Ich wünsche Ihnen, dass sich der Sachverhalt zu Ihren Gunsten aufklären lässt und drücke Ihnen die Daumen für ein mildes Urteil.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen