Rauchmelder physische Überprüfung in Wohnung; Turnus

| 11. Februar 2016 14:01 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Gibt es in Niedersachsen eine gesetzlich bindende Vorschrift, die den Eigentümer verpflichtet, in einem bestimmten Turnus Rauchmelder auf deren Funktionstüchtigkeit physisch in den Wohnungen zu überprüfen?

Wie ggf. wäre die Überprüfung zu dokumentieren?
11. Februar 2016 | 14:22

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Damen und Herren,


die Pflicht wird aus § 44 V NBauO abgeleitet, wonach die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft gewährleistet sein muss, was einen bestimmten Turnus dann automatisch nach sich zieht.

Wie dieser Turnus nun auszugestalten ist (jährlich/halbjährlich/zweijährig) ist nicht geregelt, wird sich - da es ja verschiedene Produkte gibt - immer nach der Produktbeschreibung der Geräte richten.


Eine Vorschrift einer BESTIMMTEN Dokumentation gibt es (noch) nicht, aber sie sollte schriftlich mit Datum erfolgen z.B. gemeinsam mit der Heizungsablesung.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 25. Februar 2016 | 11:25

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Schnell, knackig, zutreffend. Nachfrage kaum mehr sinnvoll. Vielen Dank!"
Stellungnahme vom Anwalt:
Vielen Dank für die Bewertung. MfG RA Thomas Bohle, Oldenburg
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Thomas Bohle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 25. Februar 2016
5/5.0

Schnell, knackig, zutreffend. Nachfrage kaum mehr sinnvoll. Vielen Dank!


ANTWORT VON

(2929)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht