Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich würde Ihnen davon abraten, Ihren Freund als Bevollmächtigten zu schicken, da er ein sehr wichtiger Zeuge für den Prozess sein kann. Zudem hat das Gericht zu Recht auf Paragraph 79 ZPO hingewiesen. danach sind nur zulässig u.a. Mitarbeiter oder volljährige Familienangehörige. ich würde daher - wenn Sie nicht anreisen möchten - folgendes empfehlen:
1. entweder einen Familienangehörigen fragen oder
2. einen Anwalt einschalten und um Entbindung vom persönlichen Erscheinen bitten
Aber eben bitte nicht den Zeugen schicken!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich würde Ihnen davon abraten, Ihren Freund als Bevollmächtigten zu schicken, da er ein sehr wichtiger Zeuge für den Prozess sein kann. Zudem hat das Gericht zu Recht auf Paragraph 79 ZPO hingewiesen. danach sind nur zulässig u.a. Mitarbeiter oder volljährige Familienangehörige. ich würde daher - wenn Sie nicht anreisen möchten - folgendes empfehlen:
1. entweder einen Familienangehörigen fragen oder
2. einen Anwalt einschalten und um Entbindung vom persönlichen Erscheinen bitten
Aber eben bitte nicht den Zeugen schicken!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
5. März 2020 | 21:54
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wäre es denn möglich das wir dort zu zweit erscheinen ?
Oder was empfehlen sie . Den Freund direkt als Zeuge dem Gericht melden oder erst bei weiteren dazu holen. ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
6. März 2020 | 16:55
Ihr Bekannter darf nicht als Partei an der Verhandlung teilnehmen, er kann höchstens im Zuschauerraum sitzen und zuhören. Als Zeuge ist er so früh wie möglich zu benennen, um keinen verspäteten Vortrag zu haben.