Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Zunächst ist zu prüfen, ob der Ihnen gegenüber geltend gemachte Schadensersatzanspruch dem Grunde und der Höhe nach besteht.
Voraussetzungen für eine Ersatzpflicht ist unter anderem, dass die Schäden durch ein Verhalten Ihrer Person schuldhaft verursacht wurden. Da Ihnen bewußt war, dass Sie hinsichtlich des Führens eines Quads als Anfänger einzustufen sind, kann Ihnen gegenüber eingewandt werden, dass Sie auf Grund Ihrer Unerfahrenheit gehalten waren, auch an Stellen an denen andere Teilnehmer risikoreicher fahren, besonders vorsichtig zu sein.
Ob dies zutreffend ist, ist Tatfrage und im Zweifelsfall nachzuweisen.
Hinsichtlich der Höhe sind durch Sie alle Schäden zu ersetzen, die durch Ihre schuldhafte Handlung verursacht worden sind.
Sofern die Reparatur tatsächlich durchgeführt wurde, sind die Kosten für Ersatzteile, Arbeitsstunden und auch die Mehrwertsteuer zu ersetzen, sofern diese auch angefallen sind. Auf den Kostenvoranschlag können Sie sich daher nur bedingt berufen, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um den tatsächlichen Preis für eine derartige Reparatur handelt und eine Überhöhung nicht erkennbar erscheint.
---
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Elster
Rechtsanwalt
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Zunächst ist zu prüfen, ob der Ihnen gegenüber geltend gemachte Schadensersatzanspruch dem Grunde und der Höhe nach besteht.
Voraussetzungen für eine Ersatzpflicht ist unter anderem, dass die Schäden durch ein Verhalten Ihrer Person schuldhaft verursacht wurden. Da Ihnen bewußt war, dass Sie hinsichtlich des Führens eines Quads als Anfänger einzustufen sind, kann Ihnen gegenüber eingewandt werden, dass Sie auf Grund Ihrer Unerfahrenheit gehalten waren, auch an Stellen an denen andere Teilnehmer risikoreicher fahren, besonders vorsichtig zu sein.
Ob dies zutreffend ist, ist Tatfrage und im Zweifelsfall nachzuweisen.
Hinsichtlich der Höhe sind durch Sie alle Schäden zu ersetzen, die durch Ihre schuldhafte Handlung verursacht worden sind.
Sofern die Reparatur tatsächlich durchgeführt wurde, sind die Kosten für Ersatzteile, Arbeitsstunden und auch die Mehrwertsteuer zu ersetzen, sofern diese auch angefallen sind. Auf den Kostenvoranschlag können Sie sich daher nur bedingt berufen, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um den tatsächlichen Preis für eine derartige Reparatur handelt und eine Überhöhung nicht erkennbar erscheint.
---
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Elster
Rechtsanwalt