Prüfungsanspruch verloren, will aber weiter das Fach studieren

13. Juli 2023 12:52 |
Preis: 49,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Sehr geehrter Anwalt,

ich wende mich an Sie, um Ihren Rat zu einer schwierigen Situation einzuholen, mit der ich konfrontiert bin. Im letzten Jahr hatte ich mit erheblichen familiären Problemen zu kämpfen, wodurch ich leider meine universitären Verpflichtungen vernachlässigt habe. Ich wurde automatisch zu Prüfungen angemeldet, ohne davon Kenntnis zu haben, und habe sie infolgedessen nicht geschrieben. Natürlich bin ich durchgefallen, was dazu geführt hat, dass ich meinen Prüfungsanspruch verloren habe und exmatrikuliert werde. Ich habe bereits einen Widerspruch und einen Härtefallantrag eingereicht, jedoch wurden diese von der Universität abgelehnt, da sie der Meinung sind, ich hätte ein Urlaubssemester einlegen sollen. Ich hatte aber keine Gedanken daran verschwändet das zu machen, da ich wie gesagt mit dem Kopf nicht bei der Uni war aufgrund meiner Probleme. Das hatte ich alles im Antrag geschildert wie schlecht es mir ging und ich an nichts gedacht habe. Trotzdem beharren die darauf.

Trotz der Ablehnung meines Härtefallantrags habe ich immer noch den starken Wunsch, Jura zu studieren. Es ist für mich keine Option, ein Nebenfach zu wählen - ich möchte ausschließlich Jura studieren. Mir sind die Regelungen bewusst, dass ich dieses Fach nun an keiner deutschen Uni mehr studieren darf. Aber deswegen wende ich mich an Sie. Meine Frage an Sie ist, welche Möglichkeiten ich habe, um mein Jurastudium fortzusetzen, insbesondere wenn ich es in einem anderen Bundesland versuchen möchte. Muss ich alle Details meiner bisherigen Situation angeben oder gibt es alternative Wege, die ich einschlagen könnte? Ich bin offen für Ihren Rat und Ihre Hilfe in dieser Angelegenheit.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrte Fragestellerin,

auf jeden Fall müssen Sie gegen den ablehnenden Bescheid Klage erheben. Sonst erwächst der Widerspruchsbescheid in Rechtskraft und Sie können nichts mehr dagegen unternehmen. Gegebenenfalls können Sie parallel dazu auch einstweiligen Rechtschutz bei Gericht beantragen. Bei der Klage ist es wichtig, dass Sie genau die persönlichen Umstände schildern und belegen können.
Ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, ist zwar fraglich. Wenn Sie aber nicht klagen, so - wie gesagt- ist der Widerspruchsbescheid rechtskräftig.

Bei einem verlorenen Prüfungsanspruch dürfte es schwer werden, an einer anderen Uni zu studieren. Sie können das nicht verschweigen, dass Sie derzeit gesperrt sind. Durch persönliche Anfragen bei anderen Unis kann man erfragen, ob es ggf. eine Möglichkeit gibt, dort zu studieren, also, ob das nach der Studienordnung dort möglich ist.

Man kann auch versuchen, Jura im Nebenfach zu studieren und ggf. später zu wechseln. Aber das kommt ja nicht in Frage, wie Sie sagen.

Man kann auch Wirtschaftsjura an einer FH studieren. Auch gibt es Fernstudiengänge. Man kann auch im deutschsprachigen Ausland Jura studieren.

Insgesamt sollten Sie mehrgleisig fahren: Einen Anwalt vor Ort wegen der Klagemöglichkeiten aufsuchen und bei anderen Unis nachfragen und auch bei der Studienberatung Ihrer Uni. Ganz wichtig ist es aber, die einmonatige Klagefrist nach Zugang des Widerspruchsbescheids nicht zu versäumen. Sicherheitshalber rechnen Sie am besten einen Monat nach dem Datum des Bescheides.

Alles Gute und freundliche Grüße

Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
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