Sehr geehrte Fragestellerin,
auf jeden Fall müssen Sie gegen den ablehnenden Bescheid Klage erheben. Sonst erwächst der Widerspruchsbescheid in Rechtskraft und Sie können nichts mehr dagegen unternehmen. Gegebenenfalls können Sie parallel dazu auch einstweiligen Rechtschutz bei Gericht beantragen. Bei der Klage ist es wichtig, dass Sie genau die persönlichen Umstände schildern und belegen können.
Ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, ist zwar fraglich. Wenn Sie aber nicht klagen, so - wie gesagt- ist der Widerspruchsbescheid rechtskräftig.
Bei einem verlorenen Prüfungsanspruch dürfte es schwer werden, an einer anderen Uni zu studieren. Sie können das nicht verschweigen, dass Sie derzeit gesperrt sind. Durch persönliche Anfragen bei anderen Unis kann man erfragen, ob es ggf. eine Möglichkeit gibt, dort zu studieren, also, ob das nach der Studienordnung dort möglich ist.
Man kann auch versuchen, Jura im Nebenfach zu studieren und ggf. später zu wechseln. Aber das kommt ja nicht in Frage, wie Sie sagen.
Man kann auch Wirtschaftsjura an einer FH studieren. Auch gibt es Fernstudiengänge. Man kann auch im deutschsprachigen Ausland Jura studieren.
Insgesamt sollten Sie mehrgleisig fahren: Einen Anwalt vor Ort wegen der Klagemöglichkeiten aufsuchen und bei anderen Unis nachfragen und auch bei der Studienberatung Ihrer Uni. Ganz wichtig ist es aber, die einmonatige Klagefrist nach Zugang des Widerspruchsbescheids nicht zu versäumen. Sicherheitshalber rechnen Sie am besten einen Monat nach dem Datum des Bescheides.
Alles Gute und freundliche Grüße
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
auf jeden Fall müssen Sie gegen den ablehnenden Bescheid Klage erheben. Sonst erwächst der Widerspruchsbescheid in Rechtskraft und Sie können nichts mehr dagegen unternehmen. Gegebenenfalls können Sie parallel dazu auch einstweiligen Rechtschutz bei Gericht beantragen. Bei der Klage ist es wichtig, dass Sie genau die persönlichen Umstände schildern und belegen können.
Ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, ist zwar fraglich. Wenn Sie aber nicht klagen, so - wie gesagt- ist der Widerspruchsbescheid rechtskräftig.
Bei einem verlorenen Prüfungsanspruch dürfte es schwer werden, an einer anderen Uni zu studieren. Sie können das nicht verschweigen, dass Sie derzeit gesperrt sind. Durch persönliche Anfragen bei anderen Unis kann man erfragen, ob es ggf. eine Möglichkeit gibt, dort zu studieren, also, ob das nach der Studienordnung dort möglich ist.
Man kann auch versuchen, Jura im Nebenfach zu studieren und ggf. später zu wechseln. Aber das kommt ja nicht in Frage, wie Sie sagen.
Man kann auch Wirtschaftsjura an einer FH studieren. Auch gibt es Fernstudiengänge. Man kann auch im deutschsprachigen Ausland Jura studieren.
Insgesamt sollten Sie mehrgleisig fahren: Einen Anwalt vor Ort wegen der Klagemöglichkeiten aufsuchen und bei anderen Unis nachfragen und auch bei der Studienberatung Ihrer Uni. Ganz wichtig ist es aber, die einmonatige Klagefrist nach Zugang des Widerspruchsbescheids nicht zu versäumen. Sicherheitshalber rechnen Sie am besten einen Monat nach dem Datum des Bescheides.
Alles Gute und freundliche Grüße
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin