Prüfung Vertrag (knapp 1 Seite) im Vorfeld Immobilienverkauf

| 25. Juli 2012 11:37 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Guten Tag,

prüfen Sie bitte einen kurzen Vertrag (1 knappe Seite lang), der im Vorfeld eines Immobilienverkaufs vereinbart wird. Den Text erhalten Sie per E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse, die Sie mir bitte mitteilen wollen.

Vielen Dank und freundlichen Gruß.

25. Juli 2012 | 11:52

Antwort

von


(141)
Daimlerstr. 24 G
65197 Wiesbaden
Tel: 0611 - 42 00 510
Web: https://www.hessen-anwalt.de
E-Mail: schell-rechtsanwalt@email.de
Sehr geehrte Fragesteller/Ratssuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte senden Sie mir den Vertrag / die Testseite an meine unten stehende E-Mail-Adresse.

Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt am Main
Mathias F. Schell
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schell
Telefon: 069/231742
E-Mail: ra-schell@frankfurtanwalt.de


Rechtsanwalt Mathias F. Schell

Bewertung des Fragestellers 25. Juli 2012 | 13:20

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