Sehr geehrter Fragesteller,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Es können nur die wesentlichen Aspekte des Falles geklärt werden.
Aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung des Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sofern der Makler auch den Tiefgaragenplatz vermittelt hat, steht ihm diesbezüglich die Provision zu. Grundsätzlich ist auch die Miete für den Tiefgaragenplatz eine Kaltmiete. Die hierfür notwendigen Betriebskosten (Belüftung etc.) werden dann gesondert in den Nebenkosten abgerechnet.
Das Vorgehen des Maklers ist demnach nicht zu beanstanden.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierungshilfe gegeben zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolai F. Zutz
-Rechtsanwalt-
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Es können nur die wesentlichen Aspekte des Falles geklärt werden.
Aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung des Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sofern der Makler auch den Tiefgaragenplatz vermittelt hat, steht ihm diesbezüglich die Provision zu. Grundsätzlich ist auch die Miete für den Tiefgaragenplatz eine Kaltmiete. Die hierfür notwendigen Betriebskosten (Belüftung etc.) werden dann gesondert in den Nebenkosten abgerechnet.
Das Vorgehen des Maklers ist demnach nicht zu beanstanden.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierungshilfe gegeben zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolai F. Zutz
-Rechtsanwalt-