Provisionsweitergabe als Betriebsausgabe

7. März 2022 15:06 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Hallo, ich betreibe einen Finanzblog (im Nebengewerbe, mit Kleinunternehmer-Regelung) und verdiene hier Geld über Provisionen von Banken/Brokern bei Konto-/Depoteröffnungen (sogenanntes Affiliate-Marketing).

Nun überlege ich einen Teil der jeweiligen Provision (z.B. 40%) an die Privatpersonen, welche ein Konto über meinen Affiliate-Link eröffnen, weiterzugeben, um insgesamt mehr Provisionen zu generieren.

Dazu habe ich 2 Fragen:

1. Frage: Ist eine Provisionsweitergabe in diesem Sektor überhaupt rechtlich zulässig? Ich habe bereits gelesen, dass es im Versicherungssektor ein Provisionsabgabeverbot gibt (§48b VAG bezieht sich jedoch nur auf Versicherungen).

2. Frage: Könnte ich eine Provisionsweitergabe als Betriebsausgabe geltend machen und als solche auch in meiner Steuererklärung (Anlage EÜR) angeben?
7. März 2022 | 17:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Das Provisionsabgabeverbot ist tatsächlich eine Besonderheit des Versicherungswesens.

Sie können Ihren Kunden selbstverständlich Gutscheine oder ähnliches offerieren, um zu erreichen, dass Ihre Kunden einen Affiliate-Link öffnen und dann ein Konto eröffnen.

Diese Werbemaßnahme, Gutscheine etc. sind dann auch als Betriebsausgabe abziehbar.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt



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