18. Mai 2021
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09:55
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
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E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sie müssen Ihr Gewerbe gemäß § 14 GewO anmelden, da Sie Ihr Gewerbe von Deutschland aus ausüben, auch wenn Ihre Kunden oder Geschäftspartner in den USA sitzen. Ein Gewerbe liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn Sie mit Gewinnerzielungsabsicht handeln und es sich nicht um eine freiberufliche oder künstlerische o.ä. Tätigkeit handelt. Daher melden Sie Ihr Gewerbe an, dazu müssen Sie sich an das Gewerbeamt wenden und sich dann (falls noch nicht erfolgt) auch noch beim Finanzamt melden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt