Produktion Bekleidung von Vereinen

24. März 2008 21:06 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreibe einen Textildruck und wurde sehr häufig gefragt, ob ich keine "Wunschshirts" von Fußballvereinen pressen kann.
Meine Frage: Ist es erlaubt, z.B. ein Fanshirt vom 1.FC Köln zu pressen, z.B. mit dem Schriftzug...die Macht vom Rhein - 1.FC Köln...
Oder ist es verboten, den Namen zu verwenden? Darf man das Logo benutzen, oder sind die geschützt? Wie würde es bei einem Verkauf, z.B. im Internet aussehen?
Wenn das verboten ist, kann man sich eine "Erlaubnis" einholen, um solche Artikel anzufertigen?
24. März 2008 | 22:08

Antwort

von


(139)
Nördliche Auffahrtsallee 65
80638 München
Tel: 089 / 550 559 45
Web: https://www.ra-manfredbinder.de
E-Mail: info@ra-manfredbinder.de
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworte.

Sowohl die Namen als auch die Logos vieler Fussballvereine genießen markenrechtlichen Schutz, (bei den Profivereinen kann dies als ohne Ausnahme gelten). Insbesondere haben Fussballvereine ihre Namen und Logos in der Warenklasse 25 (Bekleidungsstücke...) schützen lassen. Daher würde eine Benutzung der Namen oder des Logos einen Verstoß gegen das Markenrecht darstellen. Ein Verstoß dagegen kann nicht nur einen Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer nach sich ziehen, sondern auch einen Schadensersatzanspruch und/oder einen Vernichtungsanspruch auslösen.

Eine "Erlaubnis" für die Benutzung von geschützter Marken und Logos stellt die Lizenz dar. Hierfür müßte mit dem Markenrechtsinhaber ein Lizenzvertrag abgeschlossen werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bei Unklarheiten verweise ich auf die kostenlose Nachfrageoption.

Mit freundlichen Grüßen,

Manfred A. Binder
- Rechtsanwalt -

Ich darf schließlich noch auf Folgendes hinweisen:

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.


ANTWORT VON

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