30. September 2010
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23:26
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:
Einfache beschreibende Aussagen genießen keinen Urheberschutz, weil sie keine ausreichende Schöpfungshöhe aufweisen. Das würde ich auch auf das von Ihnen genannte Zitat erstrecken, da dieses lediglich den Fisch und seine Eigenschaften beschreibt und keine für eine ausreichende Schöpfungshöhe notwendige Individualität oder ausreichenden geistigen Gehalt erkennen lässt. Es handelt sicht nur um eine reine Beschreibung.
Eine Abmahnung würde ich also nicht darauf stützen, dass dieser Text kopiert wurde - ich sehe keine Erfolgsaussichten, damit vor Gericht Recht zu bekommen.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können, hoffe aber gleichwohl, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht