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30. September 2010 22:22 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

kann man sich als Internetshopbetreiber auf das Urheberrecht berufen und erfolgreich abmahnen, wenn ein Mitbewerber eine Artikelbeschreibung kopiert, oder fehlt in dem folgenden Beispiel die Schöpfungshöhe, sodass eine Abmahnung für mich nach hinten losgehen kann?

Es geht um die Beschreibung eines Fisches in eine Zoo-Onlineshop:

Der Blue Diamond ist einer der schönsten flächig-blauen Diskus.
Er gehört zur Familie der Pigeon Variante und kann aufgrund der fehlenden Pigmente keine Querbinden mehr zeigen. Auch schwarz färben bei Unwohlsein zeigt er nicht mehr.
30. September 2010 | 23:26

Antwort

von


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52349 Düren
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E-Mail: anwalt@schwartmann.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:

Einfache beschreibende Aussagen genießen keinen Urheberschutz, weil sie keine ausreichende Schöpfungshöhe aufweisen. Das würde ich auch auf das von Ihnen genannte Zitat erstrecken, da dieses lediglich den Fisch und seine Eigenschaften beschreibt und keine für eine ausreichende Schöpfungshöhe notwendige Individualität oder ausreichenden geistigen Gehalt erkennen lässt. Es handelt sicht nur um eine reine Beschreibung.

Eine Abmahnung würde ich also nicht darauf stützen, dass dieser Text kopiert wurde - ich sehe keine Erfolgsaussichten, damit vor Gericht Recht zu bekommen.

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können, hoffe aber gleichwohl, Ihnen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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