Probleme mit Regulierung nach Unfall

1. August 2007 09:28 |
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Verkehrsrecht


Sgdh, am 2.5.07 !! hatte ich einen Verkehrsunfall.
Kein Personenschaden ,aber mein Fahrzeug ist nahezu Totalschaden. Restwert ca. 8500 € .Ich ließ meinen PKW zur Werkstatt abschleppen . Diese informierte die gegnerische Versicherung und beauftragte einen Sachverständigen. Nach zwei Tagen erhielt ich einen Unfallbericht der gegnerischen Versicherung. Mehr passierte im Mai nicht . Auf tel. und schr. Nachfragen erhielt ich die Antwort : Bitte haben Sie Geduld.Inzwischen habe ich erfahren , das der Unfallgegner die Schuld abstreitet . Es gibt keine Zeugen . Die Versicherung sagt auch jetzt noch ( Schreiben 26.7.) bitte haben Sie Geduld, wir haben bei der Polizei den Unfallbericht angefordert. Ich kann das ohne Anwalt nicht und bin nun drei Monate ohne Auto.
Auch eine Fristsetzung von mir war erfolglos.Was raten Sie mir ?
Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn der Unfallgegner die Unfallverursachung bestreitet, ist es in der Tat üblich, dass die beteiligten Haftpflichtversicherer zunächst einen Aktenauszug der Unfallakte anfordern. Je nach Belastung der beteiligten Behörden, wenn noch weitere Ermittlungen zu tätigen sind und die Staatsanwaltschaft oder Ordnungsbehörden beteiligt sind, kann es durchaus mehrere Wochen oder Monate dauern, bis der geforderte Aktenauszug vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt regulieren die Haftpflichtversicherer häufig nicht, wenn die Haftungsverteilung nicht eindeutig ist.

Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, sind Sie wohl oder übel gezwungen, die Reparaturkosten vorzufinanzieren oder eine vorhandene Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie dazu finanziell nicht in der Lage sein, können etwaige Kreditkosten von der Gegenseite unter Umständen erstattet verlangt werden. Eine Erstattung kommt aber nur nach der Quote in Betracht, nach der der Gegner letztlich haftet. Sollte man Ihnen die Unfallverursachung anlasten, können entsprechende Kreditkosten nicht erstattet verlangt werden.

Für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug tatsächlich repariert wird, können Sie regelmäßig Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Es ist in Ihrem Fall allerdings nicht möglich, Nutzungsausfall für die gesamte Wartezeit auf die Entscheidung des gegnerischen Versicheres zu verlangen. Die Reparatur (sofern das Fahrzeug noch reparaturwürdig ist) hätte davon unabhängig erfolgen können. Probleme können insoweit zusätzlich auftreten, falls man Ihnen wegen des bisherigen Zeitablaufes Nutzungswille und -möglichkeit abspricht.

Ich bin gerne bereit, die Angelegenheit für Sie zu übernehmen und werde mich zur weiteren Abwicklung mit Ihnen gesondert in Verbindung setzen. Ein weiteres Vorgehen kann erörtert werden, wenn die Umstände des Unfalls bekannt sind und die Erfolgsaussichten der Unfallschadenregulierung eingeschätzt werden können. Möglicherweise genügt es bereits durch eine anwaltliche Aufforderung etwas Druck auf den Versicherer zu machen, was hier aber nicht abschließend beurteilt werden kann.

Mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt
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