4. August 2017
|
12:19
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gemäß § 4 Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag ist das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Dieses Verbot umfasst auch Online-Casinos aus dem Ausland, die sich wie Dunder aufgrund Werbung und Sprache auch an deutsche Spieler richten. Bei § 4 Glücksspielstaatsvertrag handelt es sich um ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB, der Vertrag mit dem Casino wäre daher nichtig und Sie können das Geld wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern. Da § 4 Absatz 1 Glücksspielstaatsvertrag auch die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel verbietet, kann sich dieser Rückzahlungsanspruch sowohl gegen den Zahlungsdienstleister richten (z.B. Ihre Bank oder das Kreditkartenunternehmen).
Da in diesem Bereich aber noch vieles ungeklärt und daher rechtliche Grauzone ist und zudem auch nicht ausgeschlossen ist, dass Sie sich selbst aufgrund der Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel strafbar gemacht haben, sollten Sie für die konkrete Prüfung und Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruchs einen auf Glücksspielrecht spezialisierten Anwalt einschalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
Rückfrage vom Fragesteller
4. August 2017 | 12:32
Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe nicht gewusst, dass es verboten ist. Nun wie kann ich das Geld zurückfordern ohne gleich einen Anwalt darauf anzusetzten?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
4. August 2017 | 13:24
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Sie können auch zunächst das Casino und/oder Ihren Zahlungsdienstleister direkt anschreiben und den Einsatz unter Verweis auf das unerlaubte Online-Glücksspiel zurückfordern. Erfahrungsgemäß führt dies ohne anwaltliche Unterstützung aber leider meist nicht zum Ziel.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Mit freundlichen Grüßen