Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
[quote]• Wie rechtmäßig ist es, dass sie ohne meine Zustimmung meine Wohnung betreten haben und die Renovierungsarbeiten durchgeführt haben?[/quote]
Die Brandschutzwand zwischen den Wohnungen ist nach § 5 II WEG Gemeinschaftseigentum. Da sind Sie zur Duldung der Arbeiten verpflichtet. § 14 WEG. Wenn der Mieter die rein gelassen hat, ist das rechtmäßig.
[quote]• Besteht in meinem Fall ein Klagerecht?[/quote]
Sie hätten nach der Eigentümerversammlung innerhalb eines Monats den Beschluss anfechten können.
[quote]• Wie kann ich die Zahlung (und die damit verbundenen Zahlungserinnerungen / Mahnbescheide) auf rechtlichem Wege stoppen, bis der Sachverhalt geklärt ist?
[/quote]
Es gibt leider keine Möglichkeit, die Zahlung aus der Rücklage zu verhindern.
[quote]• DIS hat uns nur ein Angebot für dieses Problem vorgelegt, und als ich sie darauf aufmerksam machte, dass dies nicht richtig ist und dass ich mindestens drei verschiedene Vorschläge sehen muss, um sie zu vergleichen, haben sie meine Bitte nicht berücksichtigt und gesagt, dass es nicht genügend Handwerker in Deutschland gibt. Kann ich dies ablehnen und verlangen, dass sie den Prozess wiederholen? Was ist, wenn dieses Unternehmen, das sie beauftragt haben, eine enge Verbindung oder Beziehung zu ihnen hat?[/quote]
Sie hätten einen entsprechenden Antrag auf der Eigentümerversammlung stellen und den Beschluss innerhalb der Monatsfrist anfechten müssen.
[quote]• Sie sind auch immer sehr spät darin, uns ein Angebot für offene Punkte zu machen, die von den Wohnungseigentümern genehmigt wurden, und am Ende bekommen wir immer nur ein Angebot und nicht mehr. Ist das überhaupt rechtens?[/quote]
Die Eigentümerversammlung entscheidet, wie viele Angebote vor der Auftragsvergabe von wie vielen verschiedenen Angeboten eingeholt werden müssen.
[quote]Wie kann ich das ablehnen, denn das ist nicht fair, in diesen beiden Themen zwei verschiedene Zahlungsbedingungen zu verwenden? [/quote]
Nach § 16 sind die Kosten nach den Miteigentumsanteilen umzulegen, wenn nichts anderes beschlossen wurde. Wenn etwas anderes beschlossen wird, haben Sie ab dem Tag der Eigentümerversammlung einen Monat Zeit, den Beschluss anzufechten. § 45 WEG
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
• Wie rechtmäßig ist es, dass sie ohne meine Zustimmung meine Wohnung betreten haben und die Renovierungsarbeiten durchgeführt haben?
Die Brandschutzwand zwischen den Wohnungen ist nach § 5 II WEG Gemeinschaftseigentum. Da sind Sie zur Duldung der Arbeiten verpflichtet. § 14 WEG. Wenn der Mieter die rein gelassen hat, ist das rechtmäßig.
Aber das war überhaupt nicht kritisch, da der Fall seit April 2022 bekannt ist, außerdem war ich immer erreichbar und sie haben mich mehrere Male per E-Mail gefragt, wer über den Badezimmerumbau entscheiden wird, und ich habe immer geantwortet, dass ich es bin. Und im Protokoll stand, dass die Badezimmerrenovierung in enger Absprache mit dem Eigentümer, also mir, erfolgen muss, und das ist nicht geschehen. Und selbst wenn ich mich daran halte, müssen sie nur die Wand machen und mich nach dem Badezimmer fragen, oder?
Zitat:
• Besteht in meinem Fall ein Klagerecht?
Sie hätten nach der Eigentümerversammlung innerhalb eines Monats den Beschluss anfechten können.
Ich habe kein Problem mit der Entscheidung. Mein Problem ist, dass sie das Badezimmer betreten und renoviert haben, ohne sich bei mir zu melden, und jetzt nicht einmal auf meine E-Mails, Posts oder Telefonanrufe antworten. Und bis jetzt habe ich keine Ahnung, was in meiner Wohnung passiert ist.
Zitat:
• Wie kann ich die Zahlung (und die damit verbundenen Zahlungserinnerungen / Mahnbescheide) auf rechtlichem Wege stoppen, bis der Sachverhalt geklärt ist?
Es gibt leider keine Möglichkeit, die Zahlung aus der Rücklage zu verhindern.
Die Zahlung erfolgt in beiden Fällen privat von den Eigentümern und nicht über die Rücklage, wie ich oben in dem Fall erwähnt habe.
[quote]Und selbst wenn ich mich daran halte, müssen sie nur die Wand machen und mich nach dem Badezimmer fragen, oder?[/quote]
Ja die machen die Wand und soweit nötig die Elektrik. Bei der Frage, welche Fliesen anschließend an die Wand geklebt werden, entscheiden Sie dann.