Problem mit der Hausverwaltung

1. Juni 2023 17:57 |
Preis: 70,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgenden Fall und hätte dazu einige Fragen und Beratungsbedarf:
2022 habe ich eine vermietete Eigentumswohnung in Dresden als Kapitalanlage erworben. Die Haus- und Mietverwaltungstätigkeit wird von einem örtlichen Verwaltungsunternehmen geführt.
Nach dem Erwerb wurde ich von der Hausverwaltung darüber informiert, dass die Wohnungstrennwand zwischen den Bädern von zwei nebeneinanderliegenden Wohnungen im Haus nicht den technischen Brand- und Schallschutzanforderungen entspricht. Daher müssten die beiden Bäder komplett entkernt werden und eine neue Trennwand errichtet werden. Es war daher davon auszugehen, dass die Trennwand zwischen meiner Wohnung und der Nachbarwohnung (ein Stockwerk höher) den gleichen Zustand aufweist und ebenfalls kernsaniert werden müsste. Zu diesem Rückschluss ist ein Bauingenieur gekommen, der vom Hausverwalter mit der Begutachtung beauftragt wurde. Das ganze wurde im Protokoll der Eigentümerversammlung vom 09.08.2022 (ein Monat nach der Eigentumsübertragung) festgehalten.
Im Oktober 2022 wurde zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung eingeladen, um u.a. das Trennwand-Thema zu besprechen. In der Versammlung wurde beschlossen, dass derselbe Bauingenieur mit der Ausschreibung, Überwachung und Abnahme der Baumaßnahmen beauftragt wird. Dazu werden die zum Teil gemeinschaftlich aus den Hausrücklagen finanziert. Das andere Teil wird von den Eigentümern der betroffenen Wohnungen getragen. U.a. wurde auch im Protokoll festgehalten, dass die Baumaßnahmen in den Bädern in enger Abstimmung mit den Eigentümern der betroffenen Wohnungen durchgeführt werden.
hat mich die Hausverwaltung kontaktiert und gefragt, wer über die Baumaßnahmen bzw. die Renovierung des Badezimmers entscheidet und meine Antwort war, dass ich es bin und nicht die Hausverwaltung oder der Mieter.
Nach der obengenannten Kontaktaufnahme durch die Hausverwaltung und bis März 2023 habe ich mehrmals versucht, per E-Mail eine Antwort von der Hausverwaltung bzgl. Baumaßnahmen, Kostenaufschlüsselungen und Beispielfotos zu bekommen. Auf all diese Fragen habe ich bis huete keine Antwort erhalten.
In einer meiner Mails Anfang Mai fragte ich nach dem Zeitplan der Baumaßnahmen und den damit verbundenen Entscheidungen über Fliesen, Farben usw., da angeblich am 17.04.2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden sollte (erster Zeitplan war Jan bis März).
Zu meiner Überraschung erhielt ich die Antwort auch per E-Mail, dass bereits am 17.04. mit den Bauarbeiten begonnen wurde (ohne Rücksprache mit mir). Die Hausverwaltung habe vergeblich versucht, meinen Makler zu erreichen, da dieser teilweise in die Angelegenheit involviert sei. Trotz meiner zahlreichen E-Mails wurde mit mir kein Kontakt zur Abstimmung von Beginn der Bauarbeiten aufgenommen. Daraufhin habe ich wieder eine E-Mail geschickt, in der ich nochmals erklärt habe, dass ich mit dem Beginn der Bauarbeiten ohne meine Zustimmung nicht einverstanden bin, habe den gesamten alten Schriftverkehr beigefügt und nach dem aktuellen Stand gefragt. Seitdem habe ich keine Antwort mehr auf meine Mails erhalten. Außerdem habe ich ein Schreiben zum Sachverhalt geschickt, das bisher ebenfalls unbeantwortet blieb.
In der Zwischenzeit habe ich über einen Bekannten versucht, die Hausverwaltung telefonisch zu erreichen, um den Sachverhalt zu klären. Jedes Mal wurden wir mit einer Ausrede konfrontiert, warum der zuständige Sachbearbeiter nicht mit uns sprechen kann (beschäftigt, im Homeoffice, im Urlaub, das Büro gerade verlassen… usw.)
Nachfolgend finden Sie die Abfolge der Protokolle und getroffenen Entscheidungen in diesen Versammlungen:
• 12. Eigentümerversammlung vom 11. Mai 2022 Tagesordnungspunkt 9 (bevor ich die Wohnung gekauft habe):
Der Bauingenieur Herr Kühn wurde beauftragt, die Angelegenheit zu prüfen. Es wurde keine Entscheidung getroffen, sondern es sollte lediglich informiert werden, dass ein Problem besteht und später Maßnahmen ergriffen werden.
• Außerordentliche Eigentümerversammlung am 28. Oktober 2022 Tagesordnungspunkt 9 (nachdem ich die Wohnung gekauft habe):
Herr Kühn wurde mit der Bewertung beauftragt.
Die Gemeinschaft müsste hier einen Anteil übernehmen, wobei wir derzeit davon ausgehen, dass dieser 10.000 Euro nicht überschreiten wird. Hinweis: Es wurde letztendlich überschritten.
Eine Beratung mit dem Bauingenieur ergab, dass er die Maßnahme in den Monaten Januar bis März 2023 durchführen könnte. Hinweis: Dies wurde überschritten, da wir heute bereits den 10. Mai 2023 haben und die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind.
Die Baumaßnahmen in den Badezimmern werden in enger Absprache mit den Eigentümern der betroffenen Wohnungen durchgeführt. Hinweis: Dies ist in meinem Fall nicht geschehen, obwohl ich immer geantwortet und um Informationen gebeten habe. Ich habe auch niemandem die Genehmigung erteilt, mit den Arbeiten in meinem Badezimmer zu beginnen.
Der gemeinsame Anteil wird aus der Instandhaltungsrücklage finanziert.
• Protokoll der Eigentümerversammlung, 13. Versammlung am 19. April 2023, Tagesordnungspunkt 8:
Wir wurden am Tag des Versandes dieser Einladung darüber informiert, dass es zusätzliche Kosten für die Renovierung der Badezimmer geben wird. Bei der ersten alten Badezimmererweiterung stellte sich zum Beispiel heraus, dass umfangreiche Arbeiten an der Elektroverkabelung erforderlich sind. In den nächsten Tagen werden wir genauere Informationen zu diesem Thema erhalten und Ihnen dann zusammen mit entsprechenden Vorschlägen zur Beschlussfassung zur Verfügung stellen.
Die anteiligen Kosten der Baumaßnahmen, die die Gemeinschaft betreffen, werden aus der Rücklage finanziert.

Meine Fragen sind:
• Wie rechtmäßig ist es, dass sie ohne meine Zustimmung meine Wohnung betreten haben und die Renovierungsarbeiten durchgeführt haben?
• Besteht in meinem Fall ein Klagerecht?
•Kann ich die Zahlung verweigern, vor Gericht gehen und verlangen, dass die Hausverwaltung die gesamten Kosten übernimmt und mich zusätzlich dafür entschädigt, dass ich alles neu machen muss?
• Wie kann ich die Zahlung (und die damit verbundenen Zahlungserinnerungen / Mahnbescheide) auf rechtlichem Wege stoppen, bis der Sachverhalt geklärt ist?
• DIS hat uns nur ein Angebot für dieses Problem vorgelegt, und als ich sie darauf aufmerksam machte, dass dies nicht richtig ist und dass ich mindestens drei verschiedene Vorschläge sehen muss, um sie zu vergleichen, haben sie meine Bitte nicht berücksichtigt und gesagt, dass es nicht genügend Handwerker in Deutschland gibt. Kann ich dies ablehnen und verlangen, dass sie den Prozess wiederholen? Was ist, wenn dieses Unternehmen, das sie beauftragt haben, eine enge Verbindung oder Beziehung zu ihnen hat?
• Sie sind auch immer sehr spät darin, uns ein Angebot für offene Punkte zu machen, die von den Wohnungseigentümern genehmigt wurden, und am Ende bekommen wir immer nur ein Angebot und nicht mehr. Ist das überhaupt rechtens?
• Auch in Bezug auf die Zahlungsbedingungen: Bei der Badezimmerrenovierung wird die Wandrekonstruktion aus dem Rücklagenfonds bezahlt und die Badezimmer werden von den Eigentümern der betroffenen Wohnungen bezahlt. Bei einem anderen Problem, nämlich der Neuanstrich der Balkone des Hauses, haben sie beschlossen, den Neuanstrich auf einer besonderen Zahlungsgrundlage durchzuführen. Dieses Mal haben sie beschlossen, dies auf der Grundlage der Anteile pro Quadratmeter des Eigentümers zu tun. Zum Beispiel habe ich die zweitgrößte Wohnung, aber überhaupt keinen Balkon. Hier muss ich den zweitgrößten Anteil der Rechnung bezahlen, obwohl ich überhaupt nicht betroffen bin. Wie kann ich das ablehnen, denn das ist nicht fair, in diesen beiden Themen zwei verschiedene Zahlungsbedingungen zu verwenden? Ich möchte fragen, warum sie nicht in beiden Themen dieselben Zahlungsbedingungen anwenden. Entweder müssen die betroffenen Wohnungen zahlen oder alle Wohnungen müssen basierend auf den Anteilen pro Quadratmeter zahlen. Aber bei den Badezimmern müssen nur die Betroffenen zahlen, und beim Neuanstrich der Balkone müssen alle zahlen und basierend auf den Anteilen pro Quadratmeter. Ich habe hier große Bedenken und möchte wissen, wie ich das ablehnen kann, bitte.

Ich verfüge über alle Protokolle, E-Mails und alles, was beweist, was ich hier sage, falls dies in einem Fall benötigt wird. Aber zuerst möchte ich meine Position in diesem Fall kennen, bevor ich weitere Schritte unternehme.

Einsatz editiert am 2. Juni 2023 08:50

Einsatz editiert am 5. Juni 2023 11:25
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

[quote]• Wie rechtmäßig ist es, dass sie ohne meine Zustimmung meine Wohnung betreten haben und die Renovierungsarbeiten durchgeführt haben?[/quote]

Die Brandschutzwand zwischen den Wohnungen ist nach § 5 II WEG Gemeinschaftseigentum. Da sind Sie zur Duldung der Arbeiten verpflichtet. § 14 WEG. Wenn der Mieter die rein gelassen hat, ist das rechtmäßig.

[quote]• Besteht in meinem Fall ein Klagerecht?[/quote]

Sie hätten nach der Eigentümerversammlung innerhalb eines Monats den Beschluss anfechten können.

[quote]• Wie kann ich die Zahlung (und die damit verbundenen Zahlungserinnerungen / Mahnbescheide) auf rechtlichem Wege stoppen, bis der Sachverhalt geklärt ist?
[/quote]

Es gibt leider keine Möglichkeit, die Zahlung aus der Rücklage zu verhindern.

[quote]• DIS hat uns nur ein Angebot für dieses Problem vorgelegt, und als ich sie darauf aufmerksam machte, dass dies nicht richtig ist und dass ich mindestens drei verschiedene Vorschläge sehen muss, um sie zu vergleichen, haben sie meine Bitte nicht berücksichtigt und gesagt, dass es nicht genügend Handwerker in Deutschland gibt. Kann ich dies ablehnen und verlangen, dass sie den Prozess wiederholen? Was ist, wenn dieses Unternehmen, das sie beauftragt haben, eine enge Verbindung oder Beziehung zu ihnen hat?[/quote]

Sie hätten einen entsprechenden Antrag auf der Eigentümerversammlung stellen und den Beschluss innerhalb der Monatsfrist anfechten müssen.

[quote]• Sie sind auch immer sehr spät darin, uns ein Angebot für offene Punkte zu machen, die von den Wohnungseigentümern genehmigt wurden, und am Ende bekommen wir immer nur ein Angebot und nicht mehr. Ist das überhaupt rechtens?[/quote]

Die Eigentümerversammlung entscheidet, wie viele Angebote vor der Auftragsvergabe von wie vielen verschiedenen Angeboten eingeholt werden müssen.

[quote]Wie kann ich das ablehnen, denn das ist nicht fair, in diesen beiden Themen zwei verschiedene Zahlungsbedingungen zu verwenden? [/quote]

Nach § 16 sind die Kosten nach den Miteigentumsanteilen umzulegen, wenn nichts anderes beschlossen wurde. Wenn etwas anderes beschlossen wird, haben Sie ab dem Tag der Eigentümerversammlung einen Monat Zeit, den Beschluss anzufechten. § 45 WEG



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 7. Juni 2023 | 11:56

Zitat:
• Wie rechtmäßig ist es, dass sie ohne meine Zustimmung meine Wohnung betreten haben und die Renovierungsarbeiten durchgeführt haben?
Die Brandschutzwand zwischen den Wohnungen ist nach § 5 II WEG Gemeinschaftseigentum. Da sind Sie zur Duldung der Arbeiten verpflichtet. § 14 WEG. Wenn der Mieter die rein gelassen hat, ist das rechtmäßig.

Aber das war überhaupt nicht kritisch, da der Fall seit April 2022 bekannt ist, außerdem war ich immer erreichbar und sie haben mich mehrere Male per E-Mail gefragt, wer über den Badezimmerumbau entscheiden wird, und ich habe immer geantwortet, dass ich es bin. Und im Protokoll stand, dass die Badezimmerrenovierung in enger Absprache mit dem Eigentümer, also mir, erfolgen muss, und das ist nicht geschehen. Und selbst wenn ich mich daran halte, müssen sie nur die Wand machen und mich nach dem Badezimmer fragen, oder?

Zitat:
• Besteht in meinem Fall ein Klagerecht?
Sie hätten nach der Eigentümerversammlung innerhalb eines Monats den Beschluss anfechten können.

Ich habe kein Problem mit der Entscheidung. Mein Problem ist, dass sie das Badezimmer betreten und renoviert haben, ohne sich bei mir zu melden, und jetzt nicht einmal auf meine E-Mails, Posts oder Telefonanrufe antworten. Und bis jetzt habe ich keine Ahnung, was in meiner Wohnung passiert ist.

Zitat:
• Wie kann ich die Zahlung (und die damit verbundenen Zahlungserinnerungen / Mahnbescheide) auf rechtlichem Wege stoppen, bis der Sachverhalt geklärt ist?
Es gibt leider keine Möglichkeit, die Zahlung aus der Rücklage zu verhindern.

Die Zahlung erfolgt in beiden Fällen privat von den Eigentümern und nicht über die Rücklage, wie ich oben in dem Fall erwähnt habe.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Juni 2023 | 13:45

[quote]Und selbst wenn ich mich daran halte, müssen sie nur die Wand machen und mich nach dem Badezimmer fragen, oder?[/quote]

Ja die machen die Wand und soweit nötig die Elektrik. Bei der Frage, welche Fliesen anschließend an die Wand geklebt werden, entscheiden Sie dann.

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