Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
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würden Sie bitte mitteilen, welches Visum Ihre Freundin hat? Hat sie einfach visumsfrei eingereist oder hat sie im Vorfeld ein Visum beantrag und dann, zum welchen Zwecke?
Ernesto Grueneberg, LL.M.
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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Es ist meiner Meinung nach ein Studium Visa. In Ihrem Passwort ist vermerkt:
"Gilt nur zur Teilnahme als studienvorbereitende Maßnahme bei der VHS in XY"
=> Hoffe mit diesen Informationen können Sie arbeiten.
Ich gehe davon aus, dass es hier um eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienbewerbung nach § 16 Abs. 1a AufenthG handelt.
Aus der Nebenbestimmung, die Sie abgeschreiben haben, geht nicht hervor, dass eine mindeszahl von Stunden in der Woche zu absolvieren sind.
Die Ausländerbehörde darf aber verlangen, dass die Studienvorbereitende Maßnahme innerhalb der maximal zulässigen Dauer einer solcher Aufenthaltserlaubnis (9 Monate) abzuschließen ist.
Die Verlängerung ist aber eine "kann" Bestimmung und daher kein Anspruch des Ausländers. Die Ermessensausübung kann in Rahmen von Rechtsbehelfen überprüft werden.
Sie können mir eine Email mit einer Kopie des Aufenthaltstitels schicken (bzw. faxen), dann kann ich weiter konkretisieren.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben