Problem an der Arbeit

24. Dezember 2021 16:25 |
Preis: 25,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Ich habe ein Problem an der Arbeit. Ich habe einen gültigen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis bis 21.07.2022 und auf meinem Arbeitserlaubnis steht dass ich arbeiten kann während das Studienkolleg besuche und das Studienkolleg ist schon am Dezember 2020 fertig. Leider konnte ich nicht letztes Semester an der Hochschule studieren wegen einer Ablehnung und ich wusste nicht , dass ich mein Arbeitgeber Bescheid geben muss und er hat auch nichts dazu gesagt und ich habe weiter gearbeitet . Jetzt will mein Arbeitgeber, dass ich ihm ein Blatt schreiben und unterschreiben, wo steht, dass ich keine Immatrikulation für letztes Semester hatte und ich habe dafür ihm kein Bescheid gegeben und er sagt ,dass ich keine Kündigung mache bis ich das Blatt gebe. Meine Frage jetzt ist, was soll ich in dieser Situation machen, soll ich ihm das Blatt schicken oder nicht ? Ich bin jetzt eine Stundentin an der Hochschule.

Muss ich eine Strafe bezahlen und werde ich ein Problem mit der Ausländerbehörde haben?
25. Dezember 2021 | 20:10

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie haben gegen die Voraussetzungen einer Aufenthaltsbestimmung verstoßen. Sie sollten aber keine schriftliche Beweislage schaffen und irgendwelche Dokumente unterschreiben.

Verweigern Sie die Unterschrift. Dann sollten Sie sich einen Anwalt vor Ort nehmen, der diese komplexe Sache in die Hand nehmen kann. Das ist mit einer Beratung hier auf dieser Plattform nicht erledigt.

Eine Strafe werden Sie kaum zahlen müssen, da ein solches Verfahren eingstellt werden würde.

Mit besten Grüssen

Fricke
RA


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