20. November 2018
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17:22
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten zunächst die Schuldnerin schriftlich (per Einschreiben) zur Zahlung auffordern. Setzen Sie ihr eine Frist. Nach Ablauf der Frist gerät die Schuldnerin mit der Zahlung in Verzug
Sie können auch eine Ratenzahlung mit der Schuldnerin vereinbaren. Auch dies sollte schriftlich erfolgen. Es sollte genau festgelegt werden, zu welchem Zeitpunkt welche Summe zu zahlen ist. Auch etwaige Zinsen sollten hier aufgeführt werden.
Es sollte auch festgelegt werden, dass die komplette (Rest-)Summe sofort fällig wird, wenn die Schuldnerin mit der Rate mehr als xTage in Verzug gerät.
Ansonsten bleibt Ihnen z.B. eine Klage bzw. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, damit ein vollstreckbarer Titel geschaffen wird.
Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht