Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Sie müssen vorliegend die strafrechtlichen und die zivilrechtlichen Möglichkeiten unterscheiden.
Ihre Anzeige führt vielleicht dazu, dass gegen den Verkäufer Anklage vor dem Strafgericht erhoben wird. Sie persönlich haben davon zunächst nichts.
Sie müssen Ihre Ansprüche auf dem zivilrechtlichen Wege verfolgen.
Zunächst müssen Sie die Anschrift des Verkäufers heraus bekommen. Bankdaten und Handynr. nützen Ihnen nichts.
Wenn Sie seine Anschrift kennen, verlangen Sie nochmals schriftlich die Rückzahlung des Geldes und setzen Sie Ihm dazu eine Frist (am besten per Einschreiben mit Rückschein).
Wenn der Verkäufer dann auch nicht zahlt, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit Klage bei dem zuständigen Zivilgericht einzureichen, auf Rückzahlung des Kaufpreises.
(Ich unterstelle bei der oben genannten Vorgehensweise, dass Ihnen der gekaufte Motor nicht übergeben wurde.)
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Sie müssen vorliegend die strafrechtlichen und die zivilrechtlichen Möglichkeiten unterscheiden.
Ihre Anzeige führt vielleicht dazu, dass gegen den Verkäufer Anklage vor dem Strafgericht erhoben wird. Sie persönlich haben davon zunächst nichts.
Sie müssen Ihre Ansprüche auf dem zivilrechtlichen Wege verfolgen.
Zunächst müssen Sie die Anschrift des Verkäufers heraus bekommen. Bankdaten und Handynr. nützen Ihnen nichts.
Wenn Sie seine Anschrift kennen, verlangen Sie nochmals schriftlich die Rückzahlung des Geldes und setzen Sie Ihm dazu eine Frist (am besten per Einschreiben mit Rückschein).
Wenn der Verkäufer dann auch nicht zahlt, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit Klage bei dem zuständigen Zivilgericht einzureichen, auf Rückzahlung des Kaufpreises.
(Ich unterstelle bei der oben genannten Vorgehensweise, dass Ihnen der gekaufte Motor nicht übergeben wurde.)
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
28. September 2007 | 20:59
Hallo,
Danke ersteinmal.
Soweit klar.
Aber wie komm ich denn an seine Adresse???
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28. September 2007 | 22:33
Nun das ist wohl keine juristische Frage,
aber ich würde anhand der Ihnen vorliegenden Bankleitzahl prüfen (z.B. unter www.bankleitzahlen.de), wo die Bank des Verkäufers sich befindet und dann einfach im Telefonbuch nachsehen. Wenn das nicht hilft, bleibt Ihnen ggf. noch die Möglichkeit über ebay den Verkäufer ausfindig zu machen.
Ob das in Ihrem Fall möglich ist weis ich aber nicht, da Sie den Kauf nicht über ebay abgewickelt haben.
Als letzte Möglichkeit können Sie ggf. die Anschrift im Rahmen Ihrer Anzeige über die Stattsanwaltschaft erfahren. Dazu sollten Sie sich jedoch einen Anwalt vor Ort nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller