8. Mai 2007
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08:00
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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der Verkäufer ist an seiner Zusage, da diese ja Gegenstand des Vertrages gewesen ist, dem Grund nach gehalten.
Nur, Sie müssen diese Zusage auch beweisen und genau dieses dürfte schwierig, bis fast unmöglich sein, so dass Sie das Fahrzeug abnehmen zun den Restpreis hier wohl zahlen müssen.
Versuchen Sie, den Verkäufer anzuschreiben und fragen Sie nach, ob er die vereinbarte Reparatur durchgeführt hat; vielleicht läßt sich aus dessen Antwort noch etwas herleiten.
Ein Rücktrittsrecht gibt es nur in bestimmten Ausnahmefällen, die hier aber nach Ihrer Schilderung nicht eingreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle