Privater Autoverkauf- Problem mit Käufer

25. September 2007 23:05 |
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Kaufrecht


Hallo,
ich habe vor 1 Woche mein altes Auto (Fiat Tempra, Baujahr 1993) an einen Käufer gegen 250 Euro verkauft. Der Kaufvertrag war aus dem Internet und ich habe unter Sondervereibarungen wortwörtlich: "keine Garantie, Bastler-Fahrzeug" geschrieben.
Der Wagen hatte 2 Mängel. Erstens: am Anschluss von Auspuffkrümmer traten Abgase aufgrund Undichtigkeit aus. Zweitens: die Bremse war mangelhaft. Während des Verkaufsgespräches habe ich dem Käufer gesagt, dass einer von den Bremszylindern (hinten) feucht wäre und dieser Luft einzöge, sodass die Bremse weich wurde. Ich kann mich daran errinnern gesagt zu haben: "Durch den Wechsel des Bremszylinders sollte der Mangel behoben sein." Dies habe ich beim Bremsflüssigkeitswechsel, den ich selbst durchgeführt habe(keine Werkstatt, keine Rechnung), festgestellt. Zusätzlich habe ich ihm anhand eines Ausdruck aus dem Internet gezeigt, wie viel der Bremszylinder kosten würde. Ich bin kein Fachmann und konnte ihn nur auf die Mängel hinweisen, die mir selbst aufgefallen sind.
Nun ruft mich der Käufer 1 Woche später an und behauptet, dass ich ihm Mängel verwiegen habe und ihn betrogen habe. Die Werkstatt und ein Gutachter hat wohl festgestellt, dass der Bremskraftverstärker defekt wäre und dieses Problem längere Zeit schon da wäre.
Da der Wagen zum Kaufzeitpunkt bereits abgemeldet war (ca. 3 Wochen abgemeldet und seitdem nicht gefahren), konnte der Käufer keine Probefahrt machen. Er ist lediglich 5 m nach vorn gefahren und hat gebremst. Dabei müsste ihm aufgefallen sein, so wie es mir vorher aufgefallen war, dass das Bremspedal sehr weich ist und der Wagen kaum gebremst wird.
Die Kosten von der Werkstatt betragen ca. 350 Euro und er hat es schon reparieren lassen. Nun möchte er sämtliche Kosten erstattet bekommen.
Wie ist die Rechstlage? Wie soll ich mich hierbei verhalten? Soll ich dem Käufer mit einer Erstattung von einem Teilbetrag der Kaufpreises entgegenkommen? Darf er dies von mir verlangen? Habe ich beim Autoverkauf Fehler gemacht?
Zur Info: Ich bin nicht rechtsschutzversichert. Lohnt es sich bei der Streitsumme einen Rechtstreit zu führen?
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Der Käufer kann grundsätzlich keine Gewährleistungsrechte gegen Sie geltend machen, da diese - vorbehaltlich einer genauen vertraglichen Prüfung - ausgeschlossen worden sind.
Ansprüche kann er somit nur geltend machen, sofern er nachweist, dass Sie ihn arglistig über einen Mangel getäuscht haben. Dies wäre der Fall, sofern Sie den Mangel gekannt hätten und diesen bewußt verschwiegen hätten.
Nach Ihrer Schilderung ist dies nicht der Fall. Bezüglich der Bremse haben Sie dem Käufer ihren Kenntnisstand berichtet, mehr kann Ihnen als privater Verkäufer nicht zugemutet werden.

Insofern empfehle ich Ihnen, die Ansprüche unter Hinweis auf den Ausschluss der Gewährleistungsrechte/ Bastlerfahrzeug zurückzuweisen.

Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, läge das sog. Prozesskostenrisiko bei ca. 420 €. Dies beinhaltet die Gerichtskosten sowie Anwaltskosten beider Parteien.


Ich hoffe,Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen


Günthner
Rechtsanwalt
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