Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sinn und Zweck des Impressums ist die Transparenz, d.h. wenn jemand in Haftung genommen werden würde, so ist auch eine ladungsfähige Anschrift erforderlich. Ich kenne die AGBs dieser Dienstleister nicht, aber halte das nicht für eine ladungsfähige Anschrift und wäre daher vorsichtig.
Es ist natürlich besser, als gar keine Adresse vorzuhalten, es kann aber sein, dass sich Abmahnanwälte dann irgendwann auf dieses noch Recht unbekannten Service stürzen.
Es sind ja immer gewisse "Themen" die von Zeit zu Zeit abgemahnt werden.
Daher lieber vorsichtig sein!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Dienstleister bekommen eine Kopie meines Personalausweises sowie eine Empfangs- und Zustellvollmacht.
In seinem Urteil vom 7.5.2015 hat das OLG Hamm festgestellt, dass auch GmbHs c/o-Adressangaben verwenden können, solange dies nicht dazu dient, dass Zustellungen vereitelt werden sollen. (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2015/27_W_51_15_Beschluss_20150507.html)
Dann sollte dies für meine private Webseite, wo eine kleine kreative Internet Community ihren eigens erstellten Content austauscht, eventuell auch möglich sein? Oder liege ich mit meiner Vermutung komplett falsch?
Zitat von der Anbieter Webseite:
Für Druckerzeugnisse und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen, ist gesetzlich Pflicht. Darin müssen die redaktionell Verantwortlichen unter einer ‚ladungsfähigen Adresse‘ aufgeführt sein. Bei Veröffentlichungen im World Wide Web heißt das Anbieterkennzeichnung.
Der Pseudonym-Service wird von vielen Autoren genutzt und schützt davor, dass die Privatadresse des Betreibers oder Autors im Buch, E-Book oder auf der Website steht. Sie müssen daher sicherstellen, dass Sie jederzeit unter Ihrer hinterlegten Telefonnummer, Email und Privatadresse erreichbar sind.Ihr Impressum hat im Idealfall folgende Form:
<Ihr Name>
c/o ******** Impressum-Service
Dr. Max Mustermann
Musterstraße 1
54321 Musterhausen
<Ihre Email-Adresse>
Lassen Sie sich von dem Service bestätigen, dass die Ihnen zusichern, dass die Adresse ausreichend ist, dann sind Sie auf der sicheren Seite, ich habe da eher Bedenken, Sie gehen zumindest ein Risiko ein, da jedes Gericht (solange nicht BGH) eine andere Meinung vertreten kann und wenn schon Kleinigkeiten abgemahnt werden, kann dies auch ggf mal zu einer Welle werden, sobald ein Gericht anders entscheidet ohnehin!