Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1) Der Zinssatz ist nicht entscheidend, grundsätzlich könnten Sie auch ein zinsloses Darlehen vereinbaren. Eine Schenkung könnte man aber annehmen, wenn das Darlehen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird und keine Tilgung vereinbart ist. Insoweit ist auf diese Punkte zu achten.
2) "Herr A gewährt Frau B ein Darlehen in Höhe von 180.000 Euro. Das Darlehen ist mit ... % jährlich zu verzinsen. Der Darlehensvertrag endet automatisch am ..., ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nach Ende der Vertragslaufzeit ist der noch offene Darlehensbetrag in einer Summe zurückzuzahlen; während der Vertragslaufzeit sind jederzeit Tilgungen möglich."
3) Es gibt grundsätzlich keine Verpflichtung, Angaben zur Mittelherkunft zu machen. Mithilfe des Darlehensvertrages könnte die Herkunft aber ja auch unproblematisch belegt werden.
4) Ob der Darlehensgeber eine Besicherung haben möchte (und wenn ja, ob dies über eine Grundschuld erfolgen soll), kann dieser frei entscheiden.
5) Halten Sie alles, auch spätere Änderungen oder Nebenabreden, immer schriftlich fest. Das ist gerade auch bei Geldgeschäften innerhalb der Familie dringend zu empfehlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1) Der Zinssatz ist nicht entscheidend, grundsätzlich könnten Sie auch ein zinsloses Darlehen vereinbaren. Eine Schenkung könnte man aber annehmen, wenn das Darlehen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird und keine Tilgung vereinbart ist. Insoweit ist auf diese Punkte zu achten.
2) "Herr A gewährt Frau B ein Darlehen in Höhe von 180.000 Euro. Das Darlehen ist mit ... % jährlich zu verzinsen. Der Darlehensvertrag endet automatisch am ..., ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nach Ende der Vertragslaufzeit ist der noch offene Darlehensbetrag in einer Summe zurückzuzahlen; während der Vertragslaufzeit sind jederzeit Tilgungen möglich."
3) Es gibt grundsätzlich keine Verpflichtung, Angaben zur Mittelherkunft zu machen. Mithilfe des Darlehensvertrages könnte die Herkunft aber ja auch unproblematisch belegt werden.
4) Ob der Darlehensgeber eine Besicherung haben möchte (und wenn ja, ob dies über eine Grundschuld erfolgen soll), kann dieser frei entscheiden.
5) Halten Sie alles, auch spätere Änderungen oder Nebenabreden, immer schriftlich fest. Das ist gerade auch bei Geldgeschäften innerhalb der Familie dringend zu empfehlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen