Pflichtteilergänzungsanspruchsverzicht

17. November 2006 08:44 |
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Erbrecht


Meine Eltern sind 75 Jahre alt, haben ein Grundstück und 5 Kinder (meine Geschwister und ich). Sie werden das Grundstück offiziell für 60 000 € meiner Schwester verkaufen (eigentlich nur überschreiben) mit der Maßgabe, dass sie die Betreuung und Alterspflege bis zum Tod beider Eltern übernimmt (Verpflichtung den Eltern gegenüber)und ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen wird.
Unsere Schwester mit Ehemann besteht nun auf einen Pflichtteilergänzungsanspruch, den sie notariell bestätigt haben wollen, weil sie auf dem elterlichen Grundstück aus-und neu bauen wollen. Wir haben uns allerdings als Geschwister darüber mündlich verständigt, dass die Bedingung zum Verzicht die Pflege der Eltern ist.
Frage 1: Kann ich für mich in dem notatiellen Verzicht die Bedingung (Pflege der Eltern)festschreiben lassen, oder müssen wir als verzichtende Geschwister auf eine gesonderte Verpflichtung der begünstigten Schwesterfamilie bestehen?
Frage2: Was ist in dem Fall, wenn eine Pflege der Eltern nicht eintritt oder nicht stattfindet, (vorzeitiger Tod der Eltern oder Tod/Krankheit meiner Schwester) bzw. die Pflege in fremde Hände abgegeben wird, wir aber den Verzicht jetzt schon geleistet haben? Ist dieser Verzicht dann trotz der festgelegten Bedingungen gültig oder wird er im Fall der Nichterfüllung unserer Bedingungen nichtig?
MfG


Sehr geehrter Fragesteller,

Der Erbverzicht kann nach § 2346 II BGB auf das Pflichtteilsrecht beschränkt werden. Der Erbverzicht ist ein erbrechtlicher Vertrag mit dem Erblasser. Deshalb kann eine Verknüpfung mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zulässigerweise erfolgen (BayObLG 57, 292;BGH 37, 327)
Die rechtssichere Formulierung dieser Bedingung sollten Sie einem Juristen überlassen, damit diese nicht angefochten werden kann.

Mit freundlichen Grüssem


RA Oliver Martin
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