1. Februar 2025
|
17:37
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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In der von Ihnen geschilderten Situation, in der Ihre Mutter und Ihr Vater Sie als Alleinerbin in ihrem gemeinsamen Testament eingesetzt haben und Ihr Bruder nur den Pflichtteil erhalten sollte, stellt sich die Frage, ob die Kinder Ihres verstorbenen Bruders, also Ihr Neffe und Ihre Nichte, den Pflichtteil erben.
Da Ihr Bruder vor Ihrer Mutter verstorben ist, kommt es darauf an, ob im Testament eine Regelung für diesen Fall getroffen wurde, insbesondere ob ein Ersatzerbe für den Pflichtteil Ihres Bruders benannt wurde. Wenn kein Ersatzerbe im Testament benannt wurde, greift die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall würden die Kinder Ihres Bruders, also Ihr Neffe und Ihre Nichte, an die Stelle ihres Vaters treten und den Pflichtteilsanspruch erben.
Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch und besteht in der Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da Ihr Bruder im Testament enterbt wurde, hätten seine Kinder als seine Erben einen Anspruch auf den Pflichtteil, sofern keine anderweitige testamentarische Regelung getroffen wurde, die dies ausschließt.
Zusammenfassend: Wenn im Testament keine spezielle Regelung für den Fall des Vorversterbens Ihres Bruders getroffen wurde, erben seine Kinder den Pflichtteilsanspruch.
Ergänzung vom Anwalt
12. Februar 2025 | 16:28
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Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.
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