Permanenter Wohnsitz Österreich

5. Juni 2020 13:17 |
Preis: 65,00 € |

Internationales Recht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Meine Frau (Brasilianerin), mein Sohn (Deutsch / Brasilianer) und ich (deutscher Staatsbürger) haben derzeit unseren permanenten Wohnsitz in Deutschland, Konten in Deutschland (mit deutschem Wohnsitz!), Kranken / Pflegeversicherung in Deutschland. Wir leben von unseren Ersparnissen und sind weder in Deutschland noch in Brasilien erwerbstätig. Brasilien sind unsere deutschen Konten nicht bekannt!

Wir überlegen nun, unser Haus in Deutschland zu verkaufen, eine Immobilie in Österreich zu erwerben und dort unseren permanenten Wohnsitz anzumelden. In diesem Fall würden wir unsere Kranken- / Pflegeversicherung in Deutschland kündigen und uns in Österreich freiwillig krankenversichern. Laut Auskunft der deutschen Banken, könnte ich meine Konten dort weiter aufrecht erhalten, allerdings dort die neue (permanente) österreichische Adresse hinterlegen.

In ca. 3 Jahren greift für meinen Sohn die Schulpflicht und wir werden uns entscheiden müssen, ob er diese Schulpflicht in Brasilien oder in Deutschland wahrnimmt.

Für den Fall, dass wir uns entscheiden, die Schulpflicht für meinen Sohn in Brasilien wahrzunehmen, wären wir wahrscheinlich nur noch in den Ferien, für einen Zeitraum von 2 - 3 Monaten in Österreich.

Frage: Ist für diesen Fall das Eigentum einer Immobilie in Österreich, in meinem Namen, (vorzugsweise Nähe Innsbruck) ausreichend für einen permanenten Wohnsitz oder gibt es über dieses Eigentumsverhältnis hinaus zusätzlich eine zeitliche Verpflichtung, wie lange im Jahr der Eigentümer (und seine Familie) sich tatsächlich in dieser Wohnung aufhält (aufhalten) und falls ja, wie lange wäre dieser Zeitraum bzw. wie wird dies kontrolliert?

Hintergrund: Da es kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Brasilien gibt, möchten wir unbedingt! vermeiden, dass unsere deutschen Kontoinformationen im Rahmen des Common Reporting Standard, ggfs. an Brasilien weitergeleitet würden.


5. Juni 2020 | 14:21

Antwort

von


(1110)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail: tsmack@t-online.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:

Ihre Frage ob ein Aufenthalt von 2-3 Monaten in Österreich für einen Hauptwohnsitz ausreicht, ist klar mit Nein zu beantworten.

Nach den österreichischen Vorschriften ist der Hauptwohnsitz wie folgt definiert:

„Hauptwohnsitz

Der Hauptwohnsitz ist an jener Unterkunft begründet, an der man sich in der Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu machen."

„Mittelpunkt der Lebensbeziehung

Für die Bestimmung des "Mittelpunktes der Lebensbeziehung" sind vor allem folgende Kriterien maßgeblich:

• Aufenthaltsdauer
• Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
• Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte
• Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen
• Der Ort, an dem die Familienangehörigen der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung nachgehen oder die Schule oder den Kindergarten besuchen."

Sie sehen also, daß ein Aufenthalt von 2-3 Monaten pro Jahr – insbesondere wenn das Kind noch in Brasilien in die Schulen gehen würde - keinesfalls für einen Hauptwohnsitz ausreichen würde.

Wenn Sie das Haus in Österreich dennoch als Hauptwohnsitz anmelden würden, wäre das u.a. ein strafbarer Verstoß gegen die Meldegesetze in Österreich.

Soweit mir bekannt ist, werden Verstöße gegen das Melderecht in Österreich auch durchaus kontrolliert, wobei zu bedenken ist, daß z.B. Aufenthalte in Brasilien unschwer an Einträgen im Reisepass zu erkennen wären.

Daher ist von dieser Vorgehensweise abzuraten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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