5. Juni 2020
|
14:21
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Ihre Frage ob ein Aufenthalt von 2-3 Monaten in Österreich für einen Hauptwohnsitz ausreicht, ist klar mit Nein zu beantworten.
Nach den österreichischen Vorschriften ist der Hauptwohnsitz wie folgt definiert:
„Hauptwohnsitz
Der Hauptwohnsitz ist an jener Unterkunft begründet, an der man sich in der Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu machen."
„Mittelpunkt der Lebensbeziehung
Für die Bestimmung des "Mittelpunktes der Lebensbeziehung" sind vor allem folgende Kriterien maßgeblich:
• Aufenthaltsdauer
• Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
• Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte
• Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen
• Der Ort, an dem die Familienangehörigen der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung nachgehen oder die Schule oder den Kindergarten besuchen."
Sie sehen also, daß ein Aufenthalt von 2-3 Monaten pro Jahr – insbesondere wenn das Kind noch in Brasilien in die Schulen gehen würde - keinesfalls für einen Hauptwohnsitz ausreichen würde.
Wenn Sie das Haus in Österreich dennoch als Hauptwohnsitz anmelden würden, wäre das u.a. ein strafbarer Verstoß gegen die Meldegesetze in Österreich.
Soweit mir bekannt ist, werden Verstöße gegen das Melderecht in Österreich auch durchaus kontrolliert, wobei zu bedenken ist, daß z.B. Aufenthalte in Brasilien unschwer an Einträgen im Reisepass zu erkennen wären.
Daher ist von dieser Vorgehensweise abzuraten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt