Pensions- oder Rentenanspruch ohne Scheidung splitten

| 18. März 2015 18:35 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Wir wollen in Kürze eine notarielle Vereinbarung zur Gütertrennung angehen. Wir sind verheiratet, getrennt lebend, wollen uns aber nicht scheiden lassen.
Besteht die Möglichkeit trotzdem wie im Falle einer Scheidung, meine Rente und die betriebliche Pension zu 50% auf meine Ehefrau als eigenständigen Anspruch zu übertragen ?

Zur Info: Die Rente und Pension wird schon seit einigen Jahren an mich überwiesen. Künftig sollte die Hälfte direkt auf das Girokonto meiner Ehefrau gehen, die das dann auch eigenständig versteuern soll.
18. März 2015 | 19:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

keine unübliche Überlegung Ihrerseits, wenn eine Trennung erfolgt, aber eine Scheidung nicht gewünscht ist.

Leider ist die von Ihnen angedachte Möglichkeit, des Ausgleichs ohne eine Ehescheidung nicht möglich.

Ihr Ehevertarg hat darauf auch keinen Einfluss. Der Versorgungsausgleich hat nichts mit der Vereinbarung der Gütertrennung zu tun.

Der Ausgleich der Rentenansprüche ergibt sich aus dem VersAusglG, wonach dieser nur im Falle der Scheidung erfolgt. Eine Übertragung der 50% ist daher nicht möglich.

Sie können aber Ihren hälftigen Anspruch auf Bezug der Pension an Ihre Frau abtreten. Diese hat dann eine direkten Anspruch. Allerdings handelt es sich dabei nicht um den endgültigen Ausgleich der Pension, sondern nur eine Möglichkeit des direkten Bezuges.

Unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Seite sollte dieses dann als Unterhaltszahlungen geregelt werden und damit auch die Abtretung begründen.

Die steuerrechtlichen Komponenten sind aber individuell zu prüfen und zu klären. Bevor die Regelung im Vertrag aufgenommen wird, sollte zuvor dieses unbedingt geklärt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 20. März 2015 | 06:10

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